Regeln für Gartenmauern ja, aber nein

Um die zunehmende Tendenz zu überdimensionierten Gartenmauern zu steuern, wollte sich das Rathaus ein Steuerungsinstrument schaffen. Eine sogenannte Einfriedungssatzung hatte der Bauausschuss des Gemeinderats zwar beschlossen – aber angewendet werden soll sie offenbar nicht.
Bei ihrer Vorlage zerpflückten sie CSU und FWG von Grund auf, so dass sie wieder von der Tagesordnung abgesetzt wurde. “Wir machen uns allmählich wirklich lächerlich“, kommentierte Bürgermeister Sebastian Thaler (parteilos) die Debatte.
Beim Grundsatzbeschluss zu ihrer Aufstellung hatten zwei von vier Räten der CSU und einer von drei der FWG dagegen gestimmt. Diesmal wetterten die Sprecher von CSU und FWG dagegen, eventuelle Befürworter aus ihren Reihen gaben sich nicht zu erkennen.
Als Instrumentarium, um mit dem zunehmenden Abschottungsbedürfnis gegen Lärm und Enge einheitlich umzugehen, hatte der Bürgermeister vor Jahresfrist eine Einfriedungssatzung vorgeschlagen und der Ausschuss mit 9:3 Stimmen gebilligt. Doch bei der inhaltlichen Diskussion des Entwurfs wurde die Regelung stattdessen grundsätzlich wieder in Frage gestellt.
Die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung seien ausreichend, befand Otmar Dallinger (FWG). Danach können Mauern in zwei Meter Höhe genehmigungsfrei errichtet werden. „Wollen wir denn die Leute zum Exhibitionismus zwingen?“, fragte er. Wenn ein Hausbesitzer sich blickdicht abschotten wolle, müsse das ihm überlassen bleiben.
Anette Martin verwies für die SPD eher auf die andere Seite des Anblicks: „Schluchtartige Straßen sind nicht das Bild, das wir von Eching haben wollen.“ Der Gemeinderat sei doch eher dafür da, die Interessen der Allgemeinheit zu wahren, in dem Fall jener Echinger, die an diesen blickdichten Wänden vorbei gehen müssen.
Auch für Georg Bartl (CSU) gibt es „schon genügend Instrumente“ zur Steuerung von Baugestaltung. Für Grundeigentümer sei es „sicher nicht einsichtig“, warum man vom Stichtag einer Satzung ab in Freiheiten eingeschränkt werde, die man vorher nutzen konnte. Für die ländlichen Bereiche im Gemeindegebiete dürfe die Regelung ohnehin nicht gelten, fand er ohne nähere Begründung.
Thaler verteidigte eine Entscheidungsgrundlage als Richtschnur als „auf jeden Fall sinnvoll“. Weiterhin jede Einzelfallentscheidung im Gemeinderat zu treffen, sei nicht effektiv. Die Satzung hatte vorgesehen, blickdichte Mauern grundsätzlich auf 1,30 Meter Höhe zu beschränken und Hecken auf 1,80 Meter. Einzige Ausnahme sollten entlang der Hauptverkehrsstraßen, Hauptstraße, Paul-Käsmaier-Straße und die Dietersheimer Hauptstraße, sein, wo 1,80 Meter hohe Mauern erlaubt werden sollten.
In Baugebieten, in denen der Bebauungsplan die Grundstückseinfriedung bereits regelt, würde die neue Satzung nicht gelten. Mehrheitlich entschied der Ausschuss nun, eine Beschlussfassung zu vertagen. Bis dahin solle dargestellt werden, welche Regelungen es in welchen Gebieten bereits gibt.

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