Freistil für Grundstücksmauern

Grundstücke dürfen entlang Straßen und Wegen nun mit zwei Meter hohen Mauern abgeschottet werden, wo das ein Bebauungsplan nicht ausdrücklich ausschließt. Das hat der Planungsausschuss des Gemeinderats mit CSU-/FW-Mehrheit entschieden, nachdem er seit Jahren stets in Siedlungen mit Bebauungsplänen die Höchstmaße auf rund 1,30 Meter limitiert hatte. Um diese unterschiedlichen Regeln anzugleichen, hatte der Ausschuss vor Jahresfrist eine Einfriedungssatzung beauftragt, die vom gleichen Gremium nun abgelehnt wurde.

Der Satzungsentwurf des Gemeindebauamts hatte vorgesehen, in Wohngebieten die Mauerhöhe auf 1,30 Meter zu beschränken und entlang der Hauptverkehrsstraßen auf 1,80 Meter. Ohne Satzung gilt in diesen Gebieten die pauschale Vorgabe des Bayerischen Baugesetzbuches, die Einfriedungen bis zu zwei Meter Höhe genehmigungsfrei stellt, auch in gemauerter oder anderer blickdichter Form.

Für die CSU sei der Satzungsvorschlag „einfach nicht differenziert genug“, sagte ihr Sprecher Georg Bartl. Über das gesamte Ortsgebiet gebe es da „zu viele unterschiedliche Voraussetzungen“. Ohne Satzung gelte nun freilich die landesweite Regelung, wunderte sich Herbert Hahner (SPD), „und die ist noch viel pauschaler.“

Die FW argumentierte in ihrer Ablehnung damit, dass es ein „völlig unvertretbarer Verwaltungsaufwand“ wäre, den kompletten Altbestand an Einfriedungen zu erfassen, wie ihr Sprecher Otmar Dallinger sagte. Daran sei freilich überhaupt nicht gedacht, hieß es aus dem Gemeindebauamt.

Oliver Schlenker (FW) stellte die Wirksamkeit einer Satzung in Frage. Auch in den Siedlungen, wo der Bebauungsplan die Einfriedlung reglementiere, gebe es Wildwuchs, sagte er, also könne man sich die Satzung auch sparen. „Warum soll die Bayerische Bauordnung bei uns nicht gelten?“, fragte Dallinger. In allen Bebauungsplänen ist der Gemeinderat – auch mit den Stimmen der FW – einheitlich von der Bayerischen Bauordnung abgerückt.

Leon Eckert (Grüne) rügte da „eine Doppelmoral“ bei CSU und FW angesichts des Größenlimits in den Bauleitplänen und der Ablehnung eines Limits jenseits davon. Das eröffne nun „Willkür bei Einzelfallentscheidungen“, rügte er. Sylvia Jung (Bürger für Eching) warnte, dass die abgeschotteten Grundstücke zu einem „ganz anderen Wohn- und Lebensgefühl führen“ würden.

Anette Martin (SPD) verteidigte die Satzung mit dem Hinweis auf die aktuelle Tendenz, „sich einbunkern zu wollen“. Diesem Trend müsse eine Gemeinde „in irgendeiner Form begegnen“. Und da gelte es, zwischen dem Einzelinteresse der Grundeigentümer und dem Allgemeininteresse derjenigen abzuwägen, die auf öffentlichen Wegen dann an diesen Mauern vorbei müssen. „Wollen wir alle auf der Straße durch einen Tunnel gehen?“, sagte sie: „Das ist nicht unsere Vorstellung von Eching.“

Mit 7:6 Stimmen lehnten CSU und FW gegen SPD, Grüne, „Bürger für Eching“ und den Bürgermeister die Satzung ab. Ende 2017 hatte der gleiche Ausschuss mit 9:3 Stimmen die Erarbeitung einer derartigen Satzung beschlossen. Dies sei „nicht ganz konsequent“, merkte Bürgermeister Sebastian Thaler (parteilos) an.

Ein Lesermail

  1. Warum lächeln die Chinesen ständig?

    Ganz einfach, ihre Mauer steht noch!

    Vielleicht haben einige Gemeinderäte diesen schlechten Faschingswitz aus den 90ern doch etwas zu ernst genommen. Lächeln werden die Echinger über 2 m hohe Mauern eher weniger.

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