Satzung für Erschließungskosten

Ihre Satzung über Erschließungskosten hat die Gemeinde neu überarbeitet. In der Neufassung des Papiers seien rechtliche Änderungen seit der aktuell gültigen Fassung von 2004 umgesetzt worden, hieß es aus der Gemeindeverwaltung zur Überarbeitung.

Inhaltlich habe sich an der bisherigen Regelung nichts geändert. Die Erschließungsbeiträge werden im Gegensatz zu den jüngst vom Gesetzgeber abgeschafften Ausbaubeiträgen weiter von den Rathäusern erhoben.

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