Neuwahlen nach den Neuwahlen?

Wenn Bürgermeister Sebastian Thaler seine unkonventionelle Ankündigung wahrmacht, eine eventuelle Wiederwahl zum Bürgermeister nicht anzutreten, falls er sich einer ablehnenden Mehrheit im Gemeinderat gegenübersieht, dann werden neue Bürgermeisterwahlen angesetzt. Das Landratsamt als Kommunalaufsichtsbehörde betonte auf Anfrage diese Regelung; die denkbare Lesart, dass der Zweitplatzierte der Wahl quasi „nachrücke“, sei nicht vorgesehen.

Laut Wahlgesetz gilt die Zustimmung zur Kandidatur als Bereitschaft, die Wahl auch anzutreten. Dennoch hat jeder gewählte Mandatsträger vom Gemeinderat bis zum Landrat das Recht, binnen einer Woche nach Wahltermin die Wahl abzulehnen.

Geschieht das bei einem gewählten Bürgermeister, werden unter Wahrung der nötigen Nominierungsfristen Neuwahlen angesetzt. Die Kommunalwahl findet 2020 am 15. März statt. Am 1. Mai beginnt dann die Amtszeit der Neugewählten. Sollte bis dahin wegen Terminierungsschwierigkeiten, nötigen Stichwahlen oder anderen Gründen kein Bürgermeister gewählt sein, kann das Landratsamt einen Gemeinderat „mit der Wahrnehmung der Geschäfte des ersten Bürgermeisters beauftragen“, wie das formal heißt.

 

 

Ein Lesermail

  1. „Neuwahlen nach den Neuwahlen“ ist wirklich eine gelungene Überschrift!
    „Wahl ohne Zukunft“ wäre auch möglich.

    Die Situation könnte sich auch so darstellen (bitte Satire!):

    „Der derzeit amtierende Bürgermeister verliert die Wahl, ist damit nicht im Dilemma, die Wahl annehmen zu müssen,
    und bei der Auszählung der Gemeinderatsstimmen erhält die SPD die Mehrheit der Stimmen…

    Dann wird die Wahl angefochten, natürlich vom Bürgermeister a.V. (auf Vorbehalt).“

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