2,9 Millionen Euro als neuer Richtwert

Für die Planung des Günzenhausener Feuerwehrhauses hat sich der Gemeinderat auf ein gemeinsames Vorgehen verständigen können. Der Schlüssel dazu war, die beiden Grundsatzbeschlüsse zu Budget und Raumprogramm zu verwerfen, an denen sich die Debatte zuletzt immer wieder festgebissen hatte.

Quasi nebenbei, am Rande der Diskussion, wurden diese jahrelangen ehern eingehaltenen Vorgaben einstimmig entsorgt. Das Budget für den Neubau wurde auf etwa 2,9 Millionen Euro erhöht, die Verantwortung für eine eventuelle Kürzung des Raumprogramms an den künftigen Architekten delegiert.

Eine Studie von 2016 hatte einen Neubau für – um die Bauindexsteigerung seither fortgeschriebene – rund zwei Millionen Euro als machbar bezeichnet. Unabhängig davon war später ein Raumprogramm festgesetzt worden, das als eher üppig galt. Die konkrete Planung landete dann bei zuletzt 3,7 Millionen Euro – nach Lesart von CSU/FW lag dies an einer zu feudalen Planung des Architekten, nach Auffassung von Bürgermeister Sebastian Thaler waren hingegen Budget und Raumprogramm unvereinbar.

CSU/FW wollten folglich nun nur einen neuen Architekten bestellen, Thaler hingegen drängte auf eine inhaltliche Annäherung der beiden Beschlüsse. Gemeinsame Grundlage für beide Seiten war nun eine Aktualisierung der 2016er Studie, die neue bautechnische Erkenntnisse berücksichtigte, wie sie im bisherigen Planungsprozess ermittelt worden waren. Damit landete die Prognose bei 2,87 Millionen Euro.

Einmütig verständigte sich der Bauausschuss des Gemeinderates darauf, diese Zahl als neue Vorgabe anzusehen. Der neue Architekt wird nun mit der Aufgabe ins Rennen geschickt, die Baukonstruktion und Bautechnik des Hauses für maximal 1,8 Millionen Euro zu erstellen, der einschlägige Teilbetrag aus der neuen Studie. (Die verbleibende Million aus der Prognose sind Honorare, Nebenkosten und etwa die Außenanlagen, die vom Architekten und der Bauplanung nicht zu verantworten sind.)

Wenn die Planung damit das komplette Raumprogramm umsetzen kann, ist das Projekt durch. Gelingt das auch einem neuen Architekten nicht, so hat das Gremium die Verantwortung für Abstriche am Bauvolumen zunächst an die Planung abgeschoben. Der einstimmig formulierte Planungsauftrag ist, sich „am Wunschraumprogramm zu orientieren“.

Nachdem der vorige Beschluss auf CSU-Antrag, einen neuen Architekten mal eben so am Ort zu suchen, von der Rechtsaufsicht kassiert wurde, hat der Ausschuss nun ein reguläres Vergabeverfahren eingeleitet. Ende Januar könnte demnach ein neuer Architekt bestellt werden. Die informelle Umfrage der Gemeindeverwaltung am Ort hat ergeben, dass sich lediglich ein Büro für die Planung interessieren würde.

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