Maskenpflicht und Alkoholverbot

Das Landratsamt hat für den Bürgerplatz, die komplette Bahnhofstraße und das Umfeld des Echinger S-Bahnhofs eine Maskenpflicht angeordnet. Seit Donnerstag muss in diesen Bereichen durchgängig eine Mund-Nase-Maske getragen werden. Außerdem gilt in diesem Bereich von 21 bis 6 Uhr ein Alkoholverbot.

Der Gültigkeitsbereich um den Bahnhof ist auf der Grafik der Behörde schwarz markiert; die grüne Linie ist die Bahnstrecke. Maskenpflicht und Alkoholverbot sind vorerst bis 7. November angeordnet.

Im Zuge der Verordnung vom Donnerstag hat das Landratsamt identische Anordnungen für Flächen in Freising, Neufahrn, Hallbergmoos, Allershausen und Moosburg erlassen.

update am 29.10.: Das Alkoholverbot gilt jetzt ab 21 Uhr, zuvor ab 22 Uhr.

3 Lesermails

  1. Tut mir leid, aber diese „Maskenpflichtzone“ rund um den Echinger Bahnhof halte ich für komplett lächerlich und zudem für Überflüssig. Da gefällt sich ein Landrat doch nur in blindem und nutzlosem Aktionismus! Dieser Blödsinn schadet doch nur der Akzeptanz der Corona-Maßnahmen.

  2. Ist dieses Vorgehen wieder einmal nur ein Zeichen des guten Willens?

    Eine Karte, auf der man nichts lesen kann, keine für jedermann lesbar aufgestellten Schilder in den o. g. Bereichen (weder in der Bahnhofstraße noch am Bürgerplatz oder Bahnhofsbereich). Woher sollten die Leute, ob Einheimische oder Ortsfremde, von der Neuregelung wissen?

    Es gibt auch Bürger, die nicht stündlich auf der Echinger Internetseite kontrollieren, ob es Veränderungenen gibt.

    Hinterher ist das Geschrei wieder groß, weil sich niemand an die Regeln hält!

  3. Gilt die Maskenpflicht auf der Echinger Bahnhofstraße für alle Verkehrsteilnehmer ab 6 Jahren (inkl. Fahrradfahrern, Autoinsassen) oder nur für Fußgänger?

Schreibe einen Kommentar zu Bernhard Koeglmeier Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert