Lesermail zum Artikel „‚Sein Stuhl passt nicht an unseren Tisch‘“

Die Entscheidung des Bürgermeisters und der Beschluss einer knappen Mehrheit im Gemeinderat zeigt, dass es gegensätzliche Sichtweisen zum Verkauf und zur Vergabe der gemeindlichen Grundstücke auf Erbpacht gegeben hat. Erbpacht jedoch als den einzigen Weg durchzudrücken, hat ein Misstrauen gegenüber der Gemeindepolitik zur Folge. Der Bürger kann sich auf die Wahlversprechen nicht verlassen, im Gegenteil.

Diesen Schritt hat keine Partei, die im Gemeinderat vertreten ist, im Wahlkampf und in ihrem Programm angekündigt. Auch nicht die SPD!

  1. Warum geht die SPD nicht den Weg des erprobten und erfolgreichen „Wiener Modells“? Dieses hatte ich zu seiner Zeit in den nicht öffentlichen Diskussionen bei der Vorbereitung der Kriterien zur Vergabe der Grundstücke für diese Baugebiete vorgeschlagen.
  2. Es gibt und gäbe auch beim Verkauf der Grundstücke Kriterien, z. B. die Bindungsfrist, innerhalb der den Gewinn bei einem eventuellen Verkauf die Gemeinde einfordern kann. Der Beschluss zur Vergabe der Grundstücke ausschließlich nach Erbbaurecht ist eine rein ideologische Entscheidung, die die Gemeinderäte nicht tangiert. Wer von den Räten möchte und kann sich so eine Entscheidung leisten?
  3. Den Bauwerber aber belastet der Erbbauzins für die ganze Dauer des Erbbaurechts hoch, ohne dass sie sich jemals davon befreien können. Die Bankzinsen für ein Darlehen enden, wenn das Darlehen abbezahlt ist.
  4. Es gibt einen Beschluss des Gemeinderates, dass kein Erbbaugrundstück der Hausbesitzer, der darauf sein Eigentum hat, erwerben kann. Stellen Sie sich diesem Thema? Der BGM Thaler ist dem schon vor Jahren in einer Versammlung ausgewichen.
  5. Warum überlässt die SPD nicht den Bauwerbern die Entscheidungsfreiheit für ihre Zukunft? Sehen die Echinger Sozialdemokraten und andere Räte die Bauwerber nicht als mündige Bürger, die, wie alle anderen, die früher hier und anderswo gebaut oder eine Immobilie gekauft haben, entscheiden können?
  6. Die Fürsprecher dieses Beschlusses und somit die Mehrheit des Gemeinderates unterstellen den Bürgern Spekulation. In den früheren Baugebieten, insbesondere Schachterlhausen, wurden alle Grundstücke für damals 100 DM an die Bauwerber verkauft. Auf dem freien Markt waren damals 450 DM gefordert. Dort wohnen auch einige jetzige und ehemalige Gemeinderäte und Bürgermeister. Gibt es dort oder in den anderen Baugebieten Spekulationen?

Wenn es Frau Malenke um „neue Wege, gerade in der Wohnbaupolitik,“ geht und wenn sie meint, dass „die alten Wege mehr und mehr Sackgassen … sind und deshalb … umdenken zu müssen“, dann habe ich weitere Fragen:

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Irena Hirschmann

Ein Lesermail

  1. Sehr geehrte Frau Dr. Hirschmann,

    Richtungswechsel zuzulassen, wenn die Situationen sie erfordern, halte ich unbedingt für notwendig. Für mich ist es Teil von Verantwortung und Umsicht, offen und kritisch zu sein, ob die eigene Haltung noch den Gegebenheiten standhalten kann. Mich haben die momentanen und wohl noch zu erwartenden Auswirkungen der Pandemie dazu veranlasst, umzudenken und uns so den Herausforderungen unserer Zeit zu stellen. Mit Misstrauen werden wir dafür hoffentlich nur dann bestraft, wenn wir uns nicht erklären und die Hintergründe, die zu unseren Entscheidungen führen, nicht plausibel machen können.

    Sie haben weitere Punkte aufgeführt, die Sie kritisieren, und ich möchte gerne Stellung dazu nehmen:

    1. Das Wiener Modell ist fantastisch und wahrscheinlich beispiellos in der ganzen Welt. Ihre Begeisterung dafür kann ich somit sehr gut verstehen. Es hat aber nur entstehen können, weil die Stadt Wien bereits vor hundert Jahren die Grundstücke im Stadtgebiet in ihrem Portfolio behalten hat, um für die Bürgerinnen und Bürger Wohnungen zu bauen, die für alle erschwinglich sind. Also, ich finde, wir sind mit unserer Entscheidung auf sehr gutem Weg, unseren künftigen Generationen zumindest ansatzweise eine ähnliche Strategie zu ermöglichen.

    2. Mit Ideologien habe nicht so viel am Hut. Ich ziehe es vor, pragmatisch zu handeln. Wir wissen, dass sich Lebenssituationen verändern können und somit der Verkauf von Haus und Grund notwendig werden kann. Es geht uns nicht in erster Linie darum, dass wir dabei die mögliche Gewinnerzielung unterbinden möchten (wobei diese innerhalb eines gewissen Zeitraumes tatsächlich nicht fair wäre, da das Grundstück vergünstigt war). Wir möchten verhindern, dass das Grundstück zurück in den freien Markt geht und dort dann von zahlungskräftigen Käufern erworben werden kann, denen wir im Rahmen unserer Förderung nicht vorrangig Wohnungseigentum ermöglichen wollten. Die Gemeinde kann – um das zu verhindern – nicht beliebig selbst gewählte Fristen und Sperrklauseln in die Verträge einbauen. Da gibt es klare rechtliche Vorgaben.

    3. Das ist richtig. Das Erbbaurecht hat – wie übrigens alles – seine zwei Seiten. Dafür drittelt oder halbiert sich aber die Summe des Darlehens, das aufgenommen werden muss.

    4. Wir stellen uns jeder Frage, die es zu klären gibt. Die Ausstattung der Erbbauverträge – und da spreche ich momentan nur für mich – muss meines Erachtens vor dem neuen Hintergrund der Ausschließlichkeit im Sinne der Erbbauchrechtnehmer*innen überdacht werden. Ein verbrieftes Recht auf den Erwerb des Erbbaugrundstücks am Ende der Laufzeit würde ich nicht in den Vertrag aufnehmen, wohl aber das Recht, die Laufzeit zu verlängern. Das schließt in meinen Augen einen Erwerb per se nicht aus, macht ihn aber nicht automatisch möglich. Dies alles müssen wir nochmals sorgsam abwägen.

    5. Wir respektieren die Bürgerinnen und Bürger in hohem Maße. Deshalb ist es auch unser Wunsch, langfristig mehr Spielraum für die Realisierung von Wohnungsbau für künftige Generationen zu haben. Wir haben die Möglichkeiten im Echinger Modell beschnitten. Das bedeutet für die/den Einzelne/n, dass wir sie in ihrer Wahlfreiheit einschränken. Dass dies eine schwierige Konsequenz unserer Entscheidung ist, nehmen wir keineswegs gleichgültig hin. Aber wir halten dies für notwendig, um den kollektiven Interessen, die sich in unseren Augen verändert haben, gerecht werden zu können.

    6. Nein, wir unterstellen nicht den einzelnen Käufern, dass sie Spekulanten sind. Wir stellen mit großem Bedauern oder mehr schon Entsetzen fest, dass der Immobilienmarkt schon seit geraumer Zeit durch Spekulationen verrückt spielt und es normal verdienenden Familien kaum mehr möglich ist, Wohnungseigentum zu finanzieren. Aus diesem Grund möchten wir dem Markt die Grundlage für das Hochtreiben der Preise entziehen.

    Was mir außerdem wichtig ist, zu erwähnen: Ich möchte gerne mit viel Offenheit, gegenseitigem Wohlwollen und umfassender Kooperation die nächsten Jahre dieser Legislaturperiode mitgestalten. Ich möchte nicht in Schubladen denken und auch keine Mauern hochziehen. Bei einem Austausch möchte ich mein Gegenüber verstehen und ihr/ihm ohne Vorbehalte begegnen.

    Der Ton des Miteinanders ist in meinen Augen ein ganz entscheidender Faktor dafür, ob und wie wir uns als Gemeinde für die Zukunft rüsten können.

    Mit vielen Grüßen

    Stefanie Malenke

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