Lesermail zum Artikel „Bürgerbegehren zu Grundstücksverkauf“

Sehr geehrte Frau Ellegast,

warum unterstützen Sie nicht die Freien Wähler bei ihrem Bürgerbegehren gegen die Vergabe zukünftiger Grundstücke im Echinger Baulandmodell auf Erbpachtbasis?

Für Interessenten, die eine Immobilie auch als Altersvorsorge erwerben wollen, ist dieses Modell nicht sonderlich attraktiv, da mit zunehmender Nutzungsdauer der Immobilie steigende Erbpachtzinsaufwendungen bei einem erwarteten Anstieg der Hebesätze zu befürchten sind.

Ingrid Brandstetter

Ein Lesermail

  1. Sehr geehrte Frau Brandstetter,

    ich denke, vielen in der „Politik“ sind die Nachteile der Vergabe von Grundstücken auf Erbpacht nicht bekannt.

    Fragen wie „Zwangsversteigerung“ und damit verbundene Risiken für die Gemeinde oder nach Ablauf der Erbpachtzeit der sog. „Heimfall“, wonach die Gemeinde den Wert der Immobilie zu erstatten hat, um wieder an das Grundstück zu gelangen, sind wichtige Fragen.

    Im übrigen würde ich mir privat niemals ein Grundstück oder Wohnung auf Erbpacht kaufen, das Objekt wird man nur mit enormen Abschlägen am freien Markt wieder los. Und bei Gemeindegrund ist man auch noch vom Wohlwollen der Gemeinde bzw. deren Gemeinderatsentscheidungen abhängig.

    Pauschal Einheimische, welche in der Vergangenheit Grund von der Gemeinde erworben haben, als Spekulanten zu bezeichnen, empfinde ich als unanständig.

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