Lesermail zum Artikel „Bürgerbegehren zu Grundstücksverkauf“

Sehr geehrte Frau Brandstetter,

ich denke, vielen in der „Politik“ sind die Nachteile der Vergabe von Grundstücken auf Erbpacht nicht bekannt.

Fragen wie „Zwangsversteigerung“ und damit verbundene Risiken für die Gemeinde oder nach Ablauf der Erbpachtzeit der sog. „Heimfall“, wonach die Gemeinde den Wert der Immobilie zu erstatten hat, um wieder an das Grundstück zu gelangen, sind wichtige Fragen.

Im übrigen würde ich mir privat niemals ein Grundstück oder Wohnung auf Erbpacht kaufen, das Objekt wird man nur mit enormen Abschlägen am freien Markt wieder los. Und bei Gemeindegrund ist man auch noch vom Wohlwollen der Gemeinde bzw. deren Gemeinderatsentscheidungen abhängig.

Pauschal Einheimische, welche in der Vergangenheit Grund von der Gemeinde erworben haben, als Spekulanten zu bezeichnen, empfinde ich als unanständig.

Torsten Wende

Ein Lesermail

  1. Sehr geehrter Herr Wende,

    ich komme aus einem „Erbpacht“-Haus. Mein Vater und meine Großeltern sind von den Russen Vertriebene. Ohne Erbpacht hätten sie sich niemals ein Haus leisten und aufbauen können. Und auch so war es schwer genug.

    Viele heutige Echinger Familien konnten in den 70er und 80er Jahren nur überhaupt in Eching bleiben aufgrund einer günstigen Erbpacht. Sie hätten sich schon damals den Kauf nicht leisten können. Bei den heutigen Preisen für Grund und Boden geht es vielen Echinger Familien ähnlich. Dank des günstigen Erbbaurechts der Gemeinde (40 % Abschlag, 1,5 % Zins) können Familien am Ort bleiben und sich Wohneigentum aufbauen.

    Sie schreiben: „Pauschal Einheimische, welche in der Vergangenheit Grund von der Gemeinde erworben haben, als Spekulanten zu bezeichnen, empfinde ich als unanständig.“ Wer hat das behauptet?

    Warum müssen Fronten aufgebaut werden, anstatt aufeinander zuzugehen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Kerstin Loewe-Neumann

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