Lesermail zum Artikel „Riesen-Subventionen und ein Riesen-Eigentor“

Sehr geehrter Herr Bachhuber,

ich kann Ihnen nur zustimmen: das Niveau der Debatte war in den letzten Wochen erfreulich hoch!

Ihre Argumente für das Erbbaurecht erscheinen sehr stichhaltig – aber: Auch im Erbbaurecht werden ja letztendlich die Familien, die diese Grundstücke bekommen, stark subventioniert:

Bei einem Pachtzins von 1.5 % statt 3.5 % und einem Abschlag von 30 % auf den Bodenrichtpreis ergibt sich (Baugebiet Böhmerwaldstr.) der qm-Pachtzins von jährlich 10.70 €. Bei nicht subventioniertem Zins von 3.5 % wären das knapp 25 €, bei nicht subventioniertem Bodenpreis schon 32.45 €.
Bei einem Grundstück von 300 qm wird jede Familie also mit jährlich 300 qm*(32.45 €/pm-10.70€/qm) = 6.525 € subventioniert.

Nach ca. 36 Jahren hat die Gemeinde dann die Familie mit ebenso viel Geld subventioniert wie bei einem Kauf (Inflation nicht mitgerechnet). Ab dem 37. Jahr wird die Subventionierung dann also größer als beim Kauf.

Andererseits gehört das Grundstück weiterhin der Gemeinde, greifbar ist es aber erst wieder frühestens bei Auslaufen des Pachtvertrages. Bis dahin sind frei verfügbare Wohnräume und Bauplätze eher noch knapper.

Wenn alle Gemeinden im Umkreis gleich handeln würden, so wäre evtl. ein positiver Effekt (sinkende Kauf- und Mietpreise) zu erwarten. Bei der (bisherigen) Insellösung in Eching bezweifele ich dies aber.

Mit freundlichen Grüßen,
Tobias v. Wangenheim

2 Lesermails

  1. Sehr geehrter Herr Bachhuber,

    da sind wir uns vollkommen einig. Einen Anspruch auf ein solches Geschenk kann es nicht geben – so oder so! Der Ärger bei denen, die von der sehr kurzfristigen Änderung betroffen sind, ist jedoch verständlich.

    Beste Grüße,
    Tobias v. Wangenheim

  2. Sehr geehrter Herr von Wangenheim,

    ich wollte keinesfalls für das Erbaurecht argumentieren!

    Herausarbeiten wollte ich nur: Angesichts der Dimensionen der Subvention halte ich es für reichlich vermessen, den Verkauf von Gemeindegrund als quasi naturgegeben einzufordern und die Beschränkung auf Erbpacht so darzustellen, als würde die Gemeinde jemandem etwas vorenthalten, worauf ein Anspruch als Steuerzahler besteht.

    Subventioniert werden beide Formen in exorbitant hohem Maße, das ist richtig. Über volkswirtschaftliche und strukturpolitische Aspekte der beiden Optionen kann und sollte man streiten. Aber ich fände eben, ohne den Unterton, etwas versagt zu bekommen, was einem zustehe – obwohl es außerordentliches Geschenk ist.

    Davon unbenommen halte ich, wie auch gesagt, den Ärger und die Empörung über die rückwirkend verworfene Zusage zum Verkauf bei Eching-West für berechtigt.

    Klaus Bachhuber

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