Nachts am See ist strafbar

Mehrere Menschengruppen wurden am Mittwoch nach 22 Uhr von der Polizei ausgehoben. Die Beamten bekamen Hinweise auf Ruhestörung am Hollerner See und trafen dort mit einem Großaufgebot mit Unterstützung benachbarter Dienststellen verschiedene Gruppen an, die keine triftigen Gründe für eine Ausnahme der geltenden nächtlichen Ausgangssperre hatten. Sie wurden nach dem Infektionsschutzgesetz angezeigt.

2 Lesermails

    1. Ein Spaziergang am See beantwortet die Frage. Die Hinterlassenschaften der Partys sind noch gut zu sehen.

Schreibe einen Kommentar zu Alex Krimmer Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert