Lesermail zum Artikel „Gemeinderat setzt keinen Bürgerentscheid an“

Die Entscheidung zur Ablehnung des Ratsbegehren der Freien Wähler zum Grundsatzbeschluss vom 15.12.2020 (Vergabe der Grundstücke nach dem Echinger Wohnbaulandmodell zu 100 % in Erbbaurecht) haben wir uns nicht leicht gemacht, jedoch sprechen aus unserer Sicht wichtige Gründe gegen das Ratsbegehren.

Der Antrag auf ein Ratsbegehren der Freien Wähler bekundet für uns noch nicht den Bürgerwillen, sondern nur den Versuch, den geltenden Beschluss zu kippen. Es gibt bei den Bürgerinnen und Bürgern nach unserer Meinung mehrheitlich eine Zustimmung zum Beschluss vom 15.12.2020. Die meisten Menschen wollen, dass das Vermögen der Gemeinde, insbesondere der Wertzuwachs bei den gemeindlichen Grundstücken, nicht privatisiert wird.

Wir können einen Stopp des laufenden Vergabeverfahrens nur dann befürworten, wenn dies auch von einer genügenden Anzahl von Bürgern gewollt ist. Das sehen wir dann, wenn das Bürgerbegehren durch Unterschriftensammlung eingereicht wird.

Da bereits die Bewerbungsphase für die Baugebiete Eching-West und Dietersheim Süd-Ost läuft, würde durch das Ratsbegehren die Vergabe von Grundstücken nach Erbbaurecht sofort eingestellt werden müssen. Das wollen wir den Bauwerbern, die schon seit Jahren auf ein Baugrundstück warten, nicht zumuten.

Das käme für uns nur in Betracht, wenn wir in der Bürgerschaft eine Mehrheit für den anteiligen Verkauf von Grundstücken sehen würden. Wir haben in der Gemeinderatssitzung vom 27.04.2021 deutlich gemacht, dass wir für das Bürgerbegehren stimmen werden, wenn dieses mit ausreichend Unterschriften eingereicht wird. Dann wäre jedenfalls ein ausreichender Teil der Bürgerinnen und Bürger sich einig, über die weitere Vergabe von Grundstücken im Echinger Wohnbaulandmodell abstimmen zu wollen. Mit offenem Ausgang.

Das bereits laufende Vergabeverfahren Eching-West und Dietersheim Süd-Ost muss dann gem. Art. 18 a Abs. 9 der Gemeindeordnung bis zum Bürgerentscheid gestoppt werden. Dies ist dann durch die Unterschriften der Bürger auch begründet.

Wir wollen nicht der Steigbügelhalter sein, um ungewollte Beschlüsse von FW, CSU und FDP im Gemeinderat unter dem Deckmantel der Bürgerbeteiligung aufzuheben. Auch wenn wir diejenige Fraktion im Gemeinderat sind, die sich grundsätzlich schon immer für mehr Bürgerbeteiligung eingesetzt hat.

Uns freut es, dass die Freien Wähler die Bürgerbeteiligung für sich entdeckt haben. Bei wichtigen Entscheidungen wie z.B. der Therme am Hollerner See, Geflügelhof und Anbindungsstraße Eching-West war von Seiten der Freien Wähler noch keine Rede von Bürgerbeteiligung. Es wurde sogar gegen das Bürgerbegehren (über 1000 Unterschriften) zur Anbindung des Baugebiets Eching-West durch eine schon Jahrzehnte im Gemeindeentwicklungsplan stehende Erschließungsstraße gestimmt.

Wir stehen nach wie vor zu unserer Entscheidung, nur noch Grundstücke in Erbbaurecht zu vergeben. Dadurch wird eine nachhaltige Bodenpolitik über mehrere Generationen ermöglicht und die Gemeinde bleibt weiter Eigentümer der Grundstücke. Hierdurch kann die Gemeinde dauerhaft Einfluss beim Verkauf der Gebäude nehmen und somit in Zukunft weiter Familien fördern, die die Kriterien des Wohnbaumodells erfüllen.

Zudem hat die Gemeinde sichere Einnahmen im Verwaltungshaushalt für die nächsten Jahrzehnte und nicht nur einmalige Einnahmen. Auch die Finanzierung des Haushalts ist gesichert, was allen Gemeinderäten – auch wenn einige das nicht akzeptieren wollen – bekannt ist.

Ist der Boden der Gemeinde erst einmal verkauft, ist er das für immer. Einfluss auf Bauwerber oder Grundstückspreise ist dann nicht mehr möglich. Die Gemeinde gibt mit dem Verkauf von Grundstücken vollständig ihre Steuerungsmöglichkeit aus der Hand.

Auf Aussagen in der Presse, dass unsere Fraktion gegen eine Bürgerbeteiligung ist, können wir nur mit Kopfschütteln reagieren. Wir haben deutlich gemacht, dass wir dem Bürgerbegehren zustimmen, wenn die erforderlichen Unterschriften eingereicht werden. Dazu stehen wir.

Michaela Holzer, Manfred Wutz, Bertram Böhm, Alexander Krimmer
Bürger für Eching/Echinger Mitte/ödp

Ein Lesermail

  1. Sehr geehrte Fraktion Bürger für Eching/Echinger Mitte/ödp,

    sowohl das Bürgerbegehren wie auch das Ratsbegehren zielen darauf ab, den geltenden Beschluss vom 15.12.2020 zu kippen. Es wurde Ihnen in Gesprächen vorab auch mitgeteilt, wie der aktuelle Stand des Bürgerbegehrens ist und dass aus unserer Sicht der geltende Beschluss eben nicht die mehrheitliche Zustimmung bei den Bürger*innen findet.

    Sie alle sind jederzeit herzlich eingeladen, die Listen mit den bisher gesammelten Unterschriften in Augenschein zu nehmen. Ansonsten können Sie auch abwarten, bis wir das Bürgerbegehren Mitte Mai bei der Gemeinde einreichen werden. Der Termin hierfür wurde bereits vereinbart.

    Das Ratsbegehren wurde von uns zusätzlich nur aus 2 Gründen angestoßen:
    1) Der Verwaltung den Aufwand zu ersparen, über 1.000 Unterschriften verifizieren zu müssen.
    2) Die zeitliche Verzögerung so gering wie möglich zu halten.

    Zu Punkt 2 nur noch ein Beispiel. Wäre das Ratsbegehren schon in der März-Sitzung zur Abstimmung gekommen (hierfür war es rechtzeitig eingereicht) und hätte Zustimmung gefunden, hätte bis spätestens Ende Juni bereits der Bürgerentscheid durchgeführt werden können. Wenn der Ausgang dann nach Ihrer Ansicht zur Bestätigung des geltenden Beschlusses geführt hätte, wäre keinerlei zeitliche Verzögerung entstanden und die Grundstücke hätten wie geplant im Juli vergeben werden können.

    Wenn der Ausgang allerdings zum Kippen des geltenden Beschlusses geführt hätte, wäre es lediglich nötig gewesen, den Bewerbungszeitraum etwas zu verlängern, um sich auch auf den Verkauf bewerben zu können. Hier hätte man eine minimale Verzögerung von 1-2 Monaten hinnehmen müssen.

    Es bleibt noch festzuhalten, dass eine Zustimmung zum Bürgerbegehren im Gemeinderat Ihrerseits nur rein formal nötig ist. Eine Ablehnung ist nur möglich, wenn nicht ausreichend Unterschriften vorgelegt wurden oder das Bürgerbegehren rechtlich nicht zulässig wäre.

    Hier komme ich auch auf das von Ihnen angesprochene Bürgerbegehren zur Anbindung des Baugebiets Eching-West. Dieses Bürgerbegehren war schlicht rechtlich unzulässig und somit gab es hier keine Möglichkeit, für das Bürgerbegehren zu stimmen. Hr. Böhm müsste diese Information normalerweise kennen und hätte hier eine korrekte Darstellung wählen können.

    Unsere Argumente im Hinblick auf eine Vergabe der Grundstücke im Erbbaurecht sowie im Verkaufsmodell habe ich in der vorstehenden Antwort an Hr. Seifert nochmal ausführlich dargelegt.

    Dass die Finanzierung des Haushalts über die nächsten Jahre auch ohne die einmaligen Einnahmen gesichert ist, sehe ich nicht. Zwar wird dies stets von Herrn Thaler behauptet, auf Nachfragen bleibt er jedoch stets eine Erläuterung schuldig, wie ihm dieses Kunststück gelingen mag.

    Sollte dies aber der Fall sein, könnte man die Einnahmen aus den möglichen Verkäufen dennoch sinnvoll verwenden, um noch mehr Bürger*innen die Möglichkeit zu geben, vergünstigt in Eching zu wohnen.

    Ein Beispiel hierfür wäre, die Einnahmen in ein Kommunalunternehmen zu investieren, das zu 100 % der Gemeinde gehört. Dieses Kommunalunternehmen könnte dann Grundstücke von der Gemeinde (beispielsweise auch in Erbpacht) bekommen. Diese dann mit entsprechenden Hochbauten oder Mehrfamilienhäusern bebauen und die entstehenden Wohnungen zu günstigen Preisen (beispielsweise auch in einem „Einheimischen Modell“) den Bürger*innen zur Verfügung stellen. Hier hätte man eine echte Chance, einen Einfluss auf die aktuell enorm hohen Mietpreise zu nehmen und weiterhin dauerhafte Einnahmen für die Gemeinde zu generieren.

    Florian Gerber

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