Lesermail zum Artikel „Bürgerentscheid zur Baulandvergabe“

Lieber Gemeinderat,

je mehr ich über die jeweiligen Argumente und Informationen lese und nachdenke, umso mehr frage ich mich, worum es den beiden Seiten eigentlich geht.

Ich habe nicht den Eindruck, dass die zwei Baugebiete oberste Priorität haben, sondern grundsätzliche Positionen und persönliche Werte eine größere Rolle spielen.

Ich kann die Argumentation beider Seiten nachvollziehen. Ja, Erbpacht ist ein gutes Mittel, um die Kontrolle über die Grundstücke und das Gemeinwohl zu behalten. Ja, im geplanten Haushalt fehlt ein großer Betrag und die Entscheidung, im Dezember nur noch auf Erbpacht zu setzen, kam überraschend und kurzfristig.

Ich könnte noch mehr Argumente für beide Seiten aufbringen, welche nachvollziehbar und richtig sind, aber darum geht es mir nicht.

Viele Leute haben auf diese Baugebiete gehofft und haben nun Befürchtungen, zerplatzte Träume, Ängste und viel mehr. Diese Menschen leiden unter dieser Situation, egal, ob sie die Grundstücke kaufen wollten oder sich für Erbpacht entschieden hätten.

Vielleicht ist eine komplette Vergabe in Erbpacht nicht das Richtige? Vielleicht ist eine 50:50-Vergabe genauso falsch? Aber bestimmt gibt es noch andere Möglichkeiten und wenn Sie nur ein Stück von Ihren festen Positionen abrücken könnten und aufeinander zugehen, dann wird sich bestimmt eine finden.

Ich würde mir sehr wünschen, wenn Sie noch vor dem Bürgerentscheid zusammenkommen und überlegen, wie Sie zu einer alternativen Lösung kommen können, die für beide Seiten tragbar sein könnte. Damit könnten nach dem Bürgerentscheid weitere Verzögerungen vermieden werden, falls sich eine Mehrheit der Bürger gegen eine 100-%-Vergabe in Erbpacht entscheidet.

Mit hoffnungsvollen Grüßen
Jan Ramajzl

3 Lesermails

  1. Sehr geehrter Herr Ramajzl,

    mit Ihrem Appell haben Sie wohl genau den Nerv getroffen – so empfinde ich das für mich.

    Das Thema Vergabe der Bauparzellen in den neuen Wohngebieten möchte ich gerne zweiteilen. Da ist zum einen die ganz sachliche Betrachtung, die nur die Faktenlage berücksichtigt. Trotz dieser sehr klaren Abgrenzung gibt es – wie Sie formuliert haben – Argumente für verschiedene Vorgehensweisen. Was der richtige Weg ist, ist ein Stück weit Ermessenssache und eine Frage der Betrachtung.

    Ich persönlich halte nach wie vor die ausschließliche Vergabe im Erbbaurecht für richtig. Die Entwicklungen auf dem Grundstücksmarkt, die rasant steigenden Baukostenpreise, die Schwierigkeit, einerseits die Kriterien für unser Echinger Modell zu erfüllen und andererseits der Finanzierung gerecht zu werden, sowie die Verantwortung der Kommune, die Bedürfnisse aller Bürgerinnen und Bürger – auch die der zukünftigen Generationen – zu berücksichtigen, nachhaltig und vorausschauend mit der endlichen Ressource Grund und Boden umzugehen und auch in Zukunft handlungsfähig zu bleiben, fiskalisch als auch in Bezug auf unterschiedlichste Wohnbedarfe, machen für mich das Erbbaurecht zur einzigen Alternative.

    Aber die sachlichen Gründe sind für Sie nicht das Entscheidende. Ihnen geht es darum, dass wir uns nicht mit Argumenten einen Wettbewerb liefern, sondern eine pragmatische Lösung für die Bauwerber:innen finden. Gemeinsam. Im gegenseitigen Austausch.

    Ja, wie Recht Sie haben. Und damit kommen wir zum zweiten Teil der Betrachtung. So sehr ich an der sachlichen Entscheidung festhalten möchte und auch den Zeitpunkt dafür für richtig halte, so sehr kann ich Ihnen zustimmen, dass wir an allererster Stelle dafür sorgen müssen, dass die Bauwerber:innen schnellstmöglich Planungssicherheit bekommen – egal, auf welche Weise das jeweilige Grundstück nun vergeben wird.

    Ich denke, wir haben es mit unserem überraschenden Kurswechsel, so richtig und wichtig er in unseren Augen ist, und obwohl wir seitdem auch sehr viel Zuspruch dafür erhalten haben, versäumt, im Vorfeld und in ausreichendem Maße für unseren Weg zu werben und aufzuzeigen, um was es uns geht. Das war falsch.

    Aus diesem Grund nehme ich Ihren Appell sehr ernst und finde, dass Sie zurecht fordern, dass wir gemeinsam im Sinne einer bürgernahen Lösung handeln.

    Insofern hoffe ich sehr, Ihre hoffnungsvollen Grüße nicht zu enttäuschen und verbleibe meinerseits

    mit reflektierten und entschlossenen Grüßen
    Stefanie Malenke

  2. Hallo und Guten Tag Herr Ramajzl,

    generell geht es CSU, FWG und FDP darum, dass man dem Bürger die Wahl lässt, ein Grundstück zu kaufen oder als Erbpacht zu mieten, d.h. dem Bürger die freie Wahl zu lassen, was er tun will.

    Kauf oder Erbpacht sind zwei paar Schuhe, die beide Vor- und Nachteile haben. Aber den Willen des BGM’s und der „Freunde des BGM“ als „Conditio sine qua none“ hinzunehmen, ist nicht unsere Vorstellung von Demokratie, auch wenn wir derzeit noch in der Minderheit sind.

    Wir vertrauen darauf, dass bald mehr Gemeinderäte erkennen, dass der BGM und einige – nicht alle – seiner Freunde nicht immer den Vorteil der Bürger bei ihren Entscheidungen im Sinne haben, sondern recht eigensinnig die Entscheidungen des BGM hinnehmen. Das sehen Sie schon daran, dass, obwohl wir uns für den Bürgerentscheid entschieden haben, Carsten Seiffer (SPD) direkt danach ein Ratsbegehren als Antrag einbrachte, über das aber noch entschieden werden muss.

    Ich bin immer noch der Meinung und festen Überzeugung, dass CSU, FWG und FDP, obwohl nicht immer einer Meinung, mehr für die Bürger Echings planen, als parteipolitische Ziele – im Hinblich auf die kommende Bundestagswahl – zu verfolgen.

  3. Verehrter Herr Ramajzl,

    es geht bei diesem Bürgerentscheid um etwas Grundsätzliches, um das Wahlrecht der Bürger.

    Wir Freien Wähler halten die Erbpacht für ein sehr gutes Instrument, aber eben nur eines von mehreren Möglichkeiten. Schon unser Name der Gruppierung ist Programm und Verpflichtung. Freie Wahl. Kein Diktat oder Zwang, die Bürger leben in einer Demokratie und dort gibt es Meinungsfreiheit und Wahlfreiheit.

    Der BM mit seiner Bunten Koalition glaubt, mit der Mehrheit im Rat kann er machen was er will, und dies hat er schon vor der Wahl kund getan, mit der Bemerkung „sollte ich bei der Wahl keine Mehrheit bekommen, so würde ich die Wahl nicht annehmen.“ Schon allein dieser Gedankengang zeigt seine
    Einstellung. Dem Bürger die Wahl zu nehmen, hat nichts mehr mit Demokratie zu tun.

    An dieser Stelle zitiere ich einmal den Amtseid des BM: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft der Gemeinde Eching widmen, ihren Nutzen mehren, Schaden von ihr wenden, das Grundgesetz, die Gesetze des Bundes und des Landes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen Jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

    Lesen sie die letzten Zeilen nochmal sehr aufmerksam, vielleicht verstehen sie jetzt, warum wir so handeln mussten. Wir haben mehrmals versucht (Ratsbegehren), zu einem Ergebnis zu kommen. Leider vergeblich, jetzt soll der Bürger entscheiden.

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