Lesermail zum Artikel „Rats- kontra Bürgerbegehren“

Sehr geehrter Herr Böhm,

auch Bewerber für ein Erbpachtgrundstück sind sicher nicht bedürftig oder sozial schwach. Lesen Sie hierzu die Anforderungen, die Bewerber für ein Erbpachtgrundstück der Gemeinde Eching erfüllen müssen. Unter 100.000 Euro Eigenkapital geht da nichts…

Aber wie Sie richtig darlegen, geht es auch um die Schaffung von Wohnraum. Aus eigener langjähriger Erfahrung wäre nach meinem Dafürhalten die Wahlmöglichkeit Vergabe auf Erbpacht oder Kauf schon von Vorteil… wenn (!) die Gemeinde z.B. ein Kommunalunternehmen gründet, das dann mietgünstigen Wohnraum schafft.

Die Gemeinde könnte dafür auch erhebliche Fördermittel vom Staat generieren. Die Erlöse aus dem Verkauf der Grundstücke an Einheimische (viele Millionen!) könnten teilweise zur Finanzierung des Kommunalunternehmens dienen. Die Gemeinde Eching könnte dann z.B. 50 Wohnungen zu einem günstigen Mietzins anbieten, hätte gleichzeitig z.B. aus der Erbpachtvergabe des Grundstücks an das Kommunalunternehmen laufende Einnahmen aus dem Erbpachtzins.

Der Gemeinderat könnte einfach und ohne Ideologie bzw. „böse FW, FDP, FW“ einen großen Wurf machen und wirklich sozial fairen Wohnraum schaffen. Und damit hat die Gemeinde Eching auch eigenes Immobilienvermögen erhalten, nach dem Motto „die Starken finanzieren die nicht so leistungsfähigen Mitbürger*innen“.

Falls das von Ihnen empfohlene Ratsbegehren erfolgreich ist, hat die Gemeinde Eching eine große Chance liegen gelassen….

Mit freundlichem Gruß
Torsten Wende

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