Lesermail zum Artikel „Rathaus-Razzia wegen ‚Faustschlag-Affäre‘ 2018?“

Welcher Teufel hat die Gemeinderät*innen von SPD, BfE, ÖDP, EM und B.90/Die Grünen geritten, der Kostenübernahme im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung von Bgm. Thaler mit einem Autofahrer durch die Gemeinde nur auf Grundlage einer Stellungnahme eines von der Gemeindeverwaltung beauftragen Rechtsanwalts zuzustimmen?

Warum haben die nicht erst einmal das Urteil des Landgerichts in Landshut abgewartet, bevor sie zu Lasten der Gemeindekasse und somit des Echinger Steuerzahlers votiert haben (die Richterin beim LG Landshut stellte nach der Befragung von vier Zeugen fest, dass Thaler nicht als Bgm., sondern als Privatperson den Autofahrer ohne rechtliche Grundlage und völlig überzogen gemaßregelt und dessen Auto beschädigt hat)? Es war schließlich hinlänglich bekannt, dass die tätliche Auseinandersetzung beim Parkplatz des Echinger Sees 2018 ein juristisches Nachspiel hat.

Und warum haben die Gemeinderät*innen der genannten Parteien ihren Fehler nicht sofort nach Rechtskraft des Landshuter Urteils (Az.: 44 O 983/19 vom 24.07.20) umgehend korrigiert, indem sie per Gemeinderatsbeschluss ihre ursprüngliche Zustimmung zur Kostenübernahme der von Sebastian Thaler verursachten Kosten (ein fünfstelliger Betrag) revidiert haben? Fragen über Fragen.

Bekanntlich hat Thaler das erstinstanzliche Urteil juristisch angefochten (beim OLG München, Az.: 20 U 5142/20). Drei Richter beim OLG haben sich das erstinstanzliche Urteil angeschaut und daraufhin Thaler den Rat gegeben, seine Widerklage zurückzuziehen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat (Schreiben vom 19.11.20). Dieser Empfehlung ist Thaler gefolgt und somit erhielt das erstinstanzliche Urteil Rechtskraft.

Stellt sich die Frage, warum Sebastian Thaler nach Akzeptieren des erstinstanzlichen Urteils nicht konsequenterweise auch die durch sein Fehlverhalten entstandenen und von der Gemeide bezahlten Kosten für Autoreparatur, Rechtsbeistand, Gutachter- und Prozesskosten an die Gemeindekasse von sich aus überwiesen hat (eine Charakterfrage).

Ich darf diejenigen Gemeinderäti*nnen, die für die Kostenübernahme votiert haben, daran erinnern, dass sie beim Ablegen ihres Amtseid geschworen haben, Schaden von der Gemeinde (nicht von Sebastian Thalers Girokonto) abzuwenden. Zumindest in der Causa Thaler haben sie diesen Schwur ganz offensichtlich vergessen, weil sie m. E. leichtfertig entschieden haben (offensichtlich besitzen Sebastian Thaler sowie der Rechtsbeistand unserer Gemeinde die Fähigkeit, gutgläubige und naive Gemeinderät*innen leicht täuschen zu können).

Übrigens: Ich bin Parteimitglied bei B.90/Die Grünen und habe diese Fragen kürzlich auch intern gestellt (ich habe alle 5 Grünen-Gemeinderät*innen diesbezüglich angeschrieben). Von einigen erhielt ich eine unbefriedigende, weil inhaltlich ausweichende Antwort, vom Gemeinderatsmitglied Leon Eckert (3. Bgm. und Bundestagskandidat für B.90/Die Grünen) überhaupt keine Antwort. Deshalb habe ich entschieden, meine Unterstützung für seinen Wahlkampf zu beenden (ich hatte noch vor ca. 2 Wochen Plakate für ihn im Gemeindegebiet aufgestellt). Jemand, der es nicht einmal für nötig hält, sachorientierte Fragen eines Parteimitglieds, das ihn tatkräftig im Bundestagswahlkampf unterstützt, zu beantworten, kann kaum erwarten, dass er weiterhin unterstützt wird (andernfalls müsste ich mit dem Klammerbeutel gepudert sein). Wie meine Wahlentscheidung bei der Bundestagswahl am 26.09.21 aussieht, mag sich jeder denken.

Übrigens: Ich bin sehr gespannt, zu welchem Ergebnis die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen des gegen Thaler bestehenden Anfangsverdachts der Untreue kommen.

2. Übrigens: Das rechtskräftige Urteil des LG Landshut wurde in der Echinger Rundschau veröffentlicht: echinger-rundschau.de/2021/07/bgm-thaler-rechtskraeftig-verurteilt (21-seitiges PDF-Dokument unten).

Guido Langenstück

2 Lesermails

  1. Sehr geehrter Herr Langenstück,

    ich finde es prima, dass das in der Echinger-Rundschau veröffentlichte Urteil Ihr Interesse geweckt hat.

    Die Verhandlung vor dem LG Landshut war im Mai 2020, die Urteilsverkündung im Juli 2020 und die namentliche Abstimmung im Gemeinderat über die Kostenübernahme in dieser Angelegenheit im Herbst 2020. Zum Zeitpunkt der Abstimmung im Gemeinderat war das Urteil schon gesprochen, nur noch nicht rechtskräftig.

    Mit der Rücknahme der Widerklage durch Thaler im November 2020 wurde es rechtskräftig. Interessant wären wirklich die Gründe, warum die Mitglieder im Gemeinderat hier keine Korrektur ihrer Entscheidung über die Kostenübernahme veranlasst haben.

    Ingrid Brandstetter

    1. Sehr geehrte Frau Brandstetter,
      Sehr geehrter Herr Langenstück,

      vielen Dank für das Teilen der Informationen hinsichtlich des zeitlichen Ablaufs der Urteilsverkündung und der Abstimmung im Gemeinderat sowie hinsichtlich der „Prozesse“ innerhalb der B.90/Die Grünen.

      Normalerweise bin ich in diesem Forum nur als „stille Leserin“ unterwegs. Diese Geschichte – die Bezahlung von Kosten einer privaten Auseinandersetzung/Schlägerei/Ausrasters (nenne man es, wie man es wolle) unseres Bgm. aus dem durch Steuergelder unserer hart arbeitenden Einwohner finanzierten Gemeindesäckels – finde ich mehr als moralisch verwerflich. Die überwiegende Mehrheit unserer Gemeindebürger verdient weitaus schlechter als unser Bgm. und genau diese Bürger werden mit ihrem Steuergeld für die utopischen Kosten der Auseinandersetzung zur Kasse gebeten. Gerade wegen dieser moralischen Verwerflichkeit und der Tatsache, dass dieses Thema sehr sehr viele Bürgerinnen und Bürger in unserer Gemeinde in negativer Hinsicht beschäftigt, melde ich mich hier zu Wort.

      Herr Langenstück, Sie sind das erste Mitglied der bunten Unterstützer/Koalition, das eine kritische Grundhaltung in dieser Sache aufzeigt. Vielen Dank dafür! Von Ihnen hätten sich die Unterstützerfraktionen einiges abschauen können, jedoch ist das Kind nun bereits in den Brunnen gefallen. Bei der Abstimmung hätte jeder Gemeinderat bei einem solchen Sachverhalt hellhörig sein müssen und eine kritische Grundhaltung einnehmen müssen. Jedes Gemeinderatsmitglied ist nämlich nicht dem Bgm. verpflichtet, sondern den Bürgerinnen und Bürgern, dessen gewählte Vertreter sie sind. Warum wurden die privat verursachten Kosten des Bgm. von den Gemeinderatsmitgliedern im Herbst 2020 genehmigt und von der Gemeindekasse übernommen, obwohl die Urteilsverkündung bereits im Juli 2020 war?

      Im Grunde genommen ist die Berufung auf die Stellungnahme des von der Gemeindeverwaltung beauftragen Rechtsanwalts doch nur eine Ausrede derjenigen GR, die für die Kostenübernahme gestimmt haben. Das Urteil lag ja zu diesem Zeitpunkt bereits vor. Eine sehr interessante Frage in diesem Zusammenhang ist doch auch, ob der Rechtsanwalt, der die Stellungnahme gegenüber der Gemeinde abgegeben hat, auch den Bgm. im Rahmen des Rechtsstreits vertreten hat? Wenn dies der Fall wäre, wäre hier keine Unabhängigkeit des Rechtsanwaltes mehr gegeben. Hierzu muss man jedoch kein Jurist sein. Dies sagt einem bereits der logische Menschenverstand.

      Ich bin gespannt, wie die Staatsanwaltschaft in dieser Sache urteilen wird. Sollten sich die Tatsachen bewahrheiten, dann wäre es ein Paradebeispiel dafür, wie die bunten Unterstützer im Sinne des Bgm. und nicht im Sinne der Bevölkerung gehandelt haben – nicht für den Wähler, sondern für ihr Idol. Um keinen nachhaltigen Schaden für unsere Gemeinde zu generieren, würden hier umfassende Konsequenzen für die Personen, die diese Situation erst möglich gemacht haben, erforderlich sein. Die „zu Tode Schweigen“-Strategie wird bei einer Sache in diesem Umfang dieses Mal nicht aufgehen. So viel steht fest. Nicht ohne Grund ist die Staatsanwaltschaft mit einem solch großem Aufgebot im Rathaus aufgetaucht. Hier scheint einiges im Argen zu liegen.

      Die Leute fragen sich bereits ohnehin über diese merkwürdige Situation. Würde in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen der Mitarbeiter/in, welcher der Untreue beschuldigt wird, nicht für den Zeitraum der Ermittlungen vorübergehend beurlaubt werden? Fragen über Fragen…

      Interessant finde ich auch die Immobiliengeschichte, von welcher vor ein paar Tagen in den Medien berichtet wurde. Scheinbar wurden zusätzlich zur ersten Ermittlung einem deutlich über 90jährigen ASZ-Bewohner zwei Wohnungen zu einem lächerlichen Preis mit äußerst, äußerst fragwürdigen Methoden abgeluchst. Ein weiteres Ermittlungsverfahren diesbezüglich läuft. Wenn man meint, die moralische Verwerflichkeit des ersten Sachverhalts könne nicht übertroffen werden, dann wird noch eine Schippe darauf gelegt.

      Mit freundlichen Grüßen
      Marion Neuhauser

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