Lesermail zum Artikel „Wann ist ein Bürgermeister Bürgermeister?“

Transparenz und Recht und Gerechtigkeit 

Bei uns Juristen sagt man: „Drei Juristen stehen zusammen, 10 Meinungen“. Warum das so ist, erfahre ich gelegentlich bei Gericht, selbst wenn ich aus meiner – objektiven – Sicht berechtigte Ansprüche von Mandanten durchzusetzen versuche. Und es kann durchwechseln von Instanz zu Instanz. Die erste Instanz meint dies, die zweite Instanz das und die dritte Instanz entscheidet schon wieder etwas ganz anders, wenn sie zum Zuge kommt.

Manche Neider zeigen Menschen an, um ihnen öffentlich Schaden zuzufügen und sie zutiefst zu diskreditieren. Bürgermeister Thaler hat schon im Vorfeld der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen alle notwendigen Erklärungen abgegeben. Es ist alles gesagt.

Manche Menschen wollen weiter die Gerüchteküche anheizen. Ich frage mich nur, welches Interesse daran besteht, wenn die Staatsanwaltschaft jetzt arbeitet? 

Ich finde, sobald Behauptungen aufgestellt werden, die man selbst nicht mit konkreten Beweisen untermauern kann, dann sollte man lieber seinen Mund halten oder jedenfalls nichts dazu auf seine Webseite schreiben.

Das Problem eines guten Staatsanwalts ist, wenn ihm Ungereimtheiten zugetragen werden, auch entsprechend zu handeln, wenn es nicht ausgeschlossen ist, dass eine Straftat vorliegt. So ist es aus meiner juristischen Sicht aber nicht.

Vielmehr weicht die Staatsanwaltschaft dem Druck einzelner „Scharfmacher“. Ich bin getrost der Gesetze des Lebens: Das Gute, das man gibt, kommt zurück. Alles andere aber auch.

In vorliegendem Fall handelt es sich bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft einmal um eine Entscheidung, die der Gemeinderat getroffen hat, nicht unser Bürgermeister Sebastian Thaler.

Dazu kann der Gemeinderat entscheiden, dass aus seiner Sicht das Handeln eines Bürgermeisters anders zu werten ist, als es ein Amtsgericht einstuft, nämlich als dienstliche Handlung.

Der Gemeinderat ist der Chef des Bürgermeisters. Wenn der Chef seinem Bürgermeister die Zuwendung gewährt, dann ist sie auch abgedeckt und abgesichert. Wenn das so der Fall war, dann kann die Staatsanwaltschaft auch gleich die Akten wieder schließen.

Dann haben möglicherweise nicht unbekannte Anzeigenerstatter der Staatskasse (uns allen als Steuerzahler) nicht unerhebliche Kosten verursacht. Ein Vielfaches der Kosten, die möglicherweise der Gemeinderat genehmigt hat.

Konsequenterweise müssten dann die unbekannten Anzeigenerstatter zur Kasse gebeten werden, da sie die Staatsanwaltschaft missbraucht haben für eigene Zwecke, nämlich andere Menschen zu diskreditieren.

Wenn Herr Müller-Saala meint, öffentlich Dinge ansprechen zu müssen, meint, keine Antworten zu bekommen, die der Verschwiegenheit unterliegen, dann kann er doch selbst in die Protokolle des Gemeinderates schauen. Er selbst hat Zugriff auf alle nicht öffentlichen Protokolle des Gemeinderates. Mit anderen Worten: Er wusste, was beschlossen wurde. Daraus eine „Staatsaffäre“ zu machen, ist unredlich.

Zum Falle des vermeintlichen Wuchers ist festzuhalten, dass mir – und wahrscheinlich der Öffentlichkeit – nichts bekannt ist, was diesen Vorwurf untermauern könnte, § 138 BGB:

„(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.“

Eigentlich ist das eine zivilrechtliche Frage, die die vermeintlichen, nicht zum Zuge gekommenen Erben zu klären hätten. Aber offenkundig haben deren Rechtsanwälte wegen der Aussichtslosigkeit der Sache davon abgeraten. Von einer Klage gegen die testamentarischen Erben ist mir jedenfalls nichts bekannt.

Niemandem ist bekannt, dass der Erblasser und Verkäufer der an Sebastian Thaler verkauften Wohnung in einer Zwangslage gewesen war, unerfahren, fehlendes Urteilsvermögen oder Willensschwäche gehabt hätte. Bestenfalls käme dann die Frage auf, ob der Verkäufer dem Käufer zusätzlich etwas schenken wollte. Das prüft das Finanzamt von sich aus, da jeder Kaufvertrag einer Immobilie dem Finanzamt zugleitet wird.

Es fehlt also weiterhin an Substanz – außer der Tatsache, das wahrscheinlich von den Gerüchtestreuern gewünschte Herabsetzen einer Person, dem Bürgermeister.

So bleibt: Die Staatsanwaltschaft muss die Arbeit tun, die ihr andere aufgetragen haben, auf unser aller Kosten. Es gibt Wichtigeres zu tun. Packen wir das an.

Bertram Böhm

4 Lesermails

  1. Sehr geehrter Herr Böhm,

    entgegen Ihren Ausführungen waren sich die Richter*innen am LG Landshut und am OLG München einig. Sie gelangten bei der Überprüfung des Tatbestands unabhängig voneinander zu dem Ergebnis, dass Thaler bei der Sachbeschädigung am Echinger See als Privatperson und nicht in Ausübung seines Bürgermeisteramts gehandelt hatte. Es ist unverständlich, warum Sie diese Fakten nicht wahrhaben und akzeptieren wollen.

    Auch der Beschluss des Gemeinderats bezüglich der Kostenübernahme ändert nichts an den Fakten. Wie kann sich denn ein Gemeinderat anmaßen, die Erfüllung eines Gerichtsurteils durch einen entsprechenden Beschlussantrag unmöglich zu machen? Ganz zu schweigen von der Verantwortung der Gemeinderäte gegenüber ihren Wählern.

    Fakten haben nicht die Menschen und Medien geschaffen, die die Ergebnisse der Urteile an die Öffentlichkeit gebracht haben, oder, wie Sie vermuten, angezeigt haben, sondern nur der BM durch sein ihm eigenes Verhalten. Er allein ist daher für sämtliche Kosten, die in dieser Angelegenheit aus der Gemeindekasse verauslagt wurden, verantwortlich, genauso wie nur er für sein eigenes Verhalten verantwortlich ist. Daher steht im Fokus der Ermittlungen auch nicht der Gemeinderat, sondern der BM.

    Ganz ähnlich verhält es sich beim Kauf einer Immobilie durch das Ehepaar Thaler von dem mittlerweile verstorbenen kinderlosen Hans L., der nach dem Tod seiner Frau seinen Lebensabend im ASZ verbrachte. Der BM lernte ihn kennen, als er ihm zu seinem 90. Geburtstag gratulierte. Dabei handelte es sich unbestritten um eine Amtshandlung.

    Da der Kontakt mit L. jedoch in Ausübung des Amts als BM zustande kam, stellt sich die Frage, ob hier der BM in Ausübung seines Amts Vorteile erlangt hat. Thaler betonte in diesem Zusammenhang stets, einen marktüblichen Preis für die Wohnungen bezahlt zu haben. Er stellte jedoch auch klar, dass es sich bei dem Kauf um keine Amtshandlung, sondern um eine privat veranlasste Aktion handelte. Fraglich ist jedoch, ob der entrichtete Kaufpreis in Höhe von 300000 € für eine 98 m² große Wohnung mit Garten und Stellplätzen in Eching zum Zeitpunkt des Kaufs auch marktüblich und angemessen war.

    Entgegen Ihren Ausführungen ist davon auszugehen, dass weder Neider noch „Scharfmacher“ für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ursächlich sind, sondern vielmehr die Handlungen und die ihnen zugrunde liegenden Motive unseres BMs. Gehandelt hat er höchst persönlich. Daher muss auch er die Verantwortung für die damit verbundenen Folgen übernehmen.

  2. „Der Gemeinderat ist der Chef des Bürgermeisters. Wenn der Chef seinem Bürgermeister die Zuwendung gewährt, dann ist sie auch abgedeckt und abgesichert. Wenn das so der Fall war, dann kann die Staatsanwaltschaft auch gleich die Akten wieder schließen.“

    Quasi wenn die Volksversammlung (“freiwillig“) entscheidet, dem Oberhaupt ein Haus des Volkes mit goldenen Fußabtretern zu spendieren, ist alles rechtens. Aus Sicht des Volkes.

    Na, dann „good night and good luck” Eching. Ich frage mich, wo bleibt die Menschlichkeit, das Vertrauen, die Geradlinigkeit und der Stolz an der Verantwortung? Wo ist all dies auf der Strecke geblieben?

    Hochachtungsvoll,
    Harald Haller

  3. Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt und Ex-Gemeinderatsmitglied Böhm,

    eigentlich wollte ich mich in der echinger-zeitung.de mit weiteren Lesermails in der Causa Sebastian Thaler zurückhalten. Ihre heutige Lesermail zwingt mich jedoch, von meinem Vorsatz abzuweichen.

    Fangen wir also an:
    1.) Sie mutmaßen über „Scharfmacher“, deren Druck sich die Staatsanwaltschaft möglicherweise beugt. Haben Sie für Ihre These auch irgendwelche Beweise? Sie sind bekanntlich Volljurist und müssten eigentlich wissen, dass die Staatsanwaltschaft nur dann ein förmliches Ermittlungsverfahren einleitet, wenn es einen hinreichenden Anfangsverdacht auf eine Straftat gibt. Falls eine Anzeige substanzlos ist, wird das Ermittlungsverfahren überhaupt nicht eröffnet (Beispiel: Sebastian Thaler stellte 2018 Strafanzeige wg. Körperverletzung gegen den beteiligten Autofahrer. Die Staatsanwaltschaft kam nach sehr kurzer Zeit (exakt: nach einer Woche) jedoch zu der Auffassung, dass Thalers Anzeige substanzlos ist und teilte ihm dies umgehend mit). Glauben Sie also ernsthaft, dass irgendein Staatsanwalt in Deutschland mit einem Großaufgebot an Polizisten ein Rathaus durchsucht, ohne einen hinreichenden Anfangsverdacht auf eine Straftat zu haben?

    2.) Sie verwechseln Ursache und Wirkung, wenn Sie meinen, der (die?) Anzeige-Erstatter würde der Gemeinde Kosten verursachen: Nicht der Anzeige-Erstatter, sondern der mögliche Straftäter verursacht(e) (unnötige) Kosten. Frage: Wo kämen wir denn hin, wenn jeder, der eine Straftat vermutet und diese bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft anzeigt, als Kostenverursacher öffentlich gebrandmarkt wird?

    3.) Nach meinem Kenntnisstand wurde (wird?) dem ältesten Gemeinderatsmitglied Heinz Müller-Saala (FDP) bis dato keine Akteneinsicht in die in Zusammenhang mit Thalers Rauferei am Echinger See entstandenen und von der Gemeinde bezahlten Kosten gewährt. Seltsam, nicht wahr? Wie heißt nochmal der Chef der Gemeindeverwaltung? Sebastian Thaler.

    4.) Ich habe allergrößtes Verständnis dafür, dass Sie jetzt versuchen, Sebastian Thaler „reinzuwaschen“, denn schließlich sind auch Sie bei der Abstimmung im Gemeinderat, ob die entstandenen Kosten von der Gemeinde (besser: vom Echinger Steuerzahler) übernommen werden, auf den „Persilschein“, den Gemeindejustiziar Siebeck unserem 1. Bürgermeister ausgestellt hat, reingefallen (Siebeck meinte bekanntlich, dass Thaler die Befugnis zum Eingreifen gehabt hätte). Warum stellen Sie überhaupt das Urteil des Landgericht Landshut (Az.: 44 O 983/19 vom 24.07.20) infrage (im Urteil steht (auf Seite 10) unmissverständlich, dass Thaler keinerlei Befugnis zum Maßregeln des beteiligten Autofahrers hatte, weil dafür ausschließlich die Polizei zuständig ist)? Übrigens: Sebastian Thaler hat dieses Urteil am 13.01.21 akzeptiert (da hat er seine Revision beim OLG München auf Anraten von zwei Richterinnen und einem Richter zurückgezogen; Az: 20 U 5142/20 vom 19.11.20), so dass das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig wurde und keinerlei Interpretationsspielräume mehr zulässt (sollten Sie als Volljurist eigentlich erkennen).

    Warum also haben Sie nicht vor der Abstimmung im Gemeiderat beantragt, mit der Entscheidung einer Kostenübernahme solange abzuwarten, bis Ihnen (und allen anderen Gemeinderät*innen) auch das Urteil des LG Landshut als Entscheidungsgrundlage von Bgm. Thaler vorgelegt wird? Es war in Eching ja hinreichend bekannt, dass die Rauferei ein juristisches Nachspiel hat, oder etwa nicht?

    Gerade von einem Volljuristen wie Ihnen darf der Echinger (steuerzahlende) Bürger doch wohl erwarten dürfen, dass Sie bei Ihrer Entscheidung, ob die Gemeinde die von Thaler verursachten Kosten (sicherlich ein fünfstelliger €-Betrag) übernimmt oder nicht, sehr sorgsam sind und nicht nur auf eine einseitige Stellungnahme des Gemeindejustiziars vertrauen, oder? Wie heißt nochmal der Auftraggeber der Stellungnahme? Sebastian Thaler (oder einer seiner Stellvertreter).

    5.) Sehr gut, dass Sie § 138 BGB (Sittenwidrigkeit von Geschäften) erwähnen.

    Nach meinem Kenntnisstand wurde Sebastian und Marlen Thalers Immobiliendeal mittlerweile wieder rückabgewickelt (Quelle: https://freising.news/echings-1-buergermeister-sebastian-thaler-weitere-ermittlungen-wegen-privaten-immobiliengeschaeften/ ). freising-news berichtet, dass das Ehepaar Thaler mit dem betagten Senior, kurz nachdem dieser einen Schlaganfall erlitten hatte, zum Notartermin nach Neuburg a.d. Donau gefahren ist, um den Wohnungskauf beurkunden zu lassen. Natürlich ist es nicht strafbewehrt, einen todkranken Mann durch halb Bayern zum Notartermin zu kutschieren, moralisch verwerflich – hoffentlich unstrittig – aber schon. Gibt es im Großraum München/Freising etwa keine Notare, die einen Immobilienverkauf bzw. – kauf beurkunden dürfen?

    Kennen Sie die näheren Hintergründe der Rückabwicklung oder beschränkt sich Ihre Lesermail in diesem Punkt nur auf Mutmaßungen? Und glauben Sie etwa, dass das Ehepaar Thaler den zitierten Bericht nicht schon längst per einstweiliger Verfügung hätte aus dem Internet entfernen lassen, wenn die Behauptungen in freising.news substanzlos wären?

    Mein Fazit: Mit Ihrer heutigen Lesermail haben Sie ein Eigentor vom Allerfeinsten geschossen und Ihrem Berufsstand sicherlich nicht zur Ehre gereicht.

    Mit vorzüglicher Hochachtung
    Guido Langenstück (kein Jurist, sondern Maschinenbau-Ingenieur)

  4. Als Gemeinderatsmitglied der vergangenen Wahlperiode muss ich dem Leserbrief von Herrn Böhm in einem wesentlichen Punkt widersprechen. Der seinerzeit amtierende Gemeinderat hat über die Frage der „Zuwendung“ – gemeint ist hier wohl die Kostenübernahme für den Rechtsstreit – eben nicht entschieden. Er wurde im Gegenteil mit der Angelegenheit gar nicht befasst und konnte daher auch nichts entscheiden.

    Offenbar wurde nun nach der Wahl – mit geänderten Mehrheitsverhältnissen, die Herr Thaler bekanntlich zur Bedingung für den Verbleib im Amt gemacht hatte – diese Entscheidung nachgeholt. Dass es juristisch fragwürdig und damit staatsanwaltlich guten Gewissens zu überprüfen ist, solche kritischen Entscheidungen solange zurück zu halten, bis man – um im etwas schiefen Bild von Herrn Böhm zu bleiben – einen genehmen Chef hat, verwundert mich als juristischen Laien nicht.

    Dass es politisch daneben ist und in keiner Weise den Ansprüchen an eine ordentliche Amtsführung genügt, ist für mich darüber hinaus offenkundig. Wenn es denn nun zutrifft, dass dieser Entschluss im neuen Gemeinderat nachgeholt wurde, muss sich diese Gemeinderatsmehrheit, und damit womöglich auch Herr Böhm, zumindest politisch fragen lassen, warum man gewillt war, ein solches Vorgehen mitzutragen.

    Da kann man sich nicht auf eine rein juristische Position zurückziehen nach dem Motto „wir dürfen das als dienstliche Handlung einstufen“ – die Frage, die bleibt, ist, warum man es macht, insbesondere nachträglich und insbesondere nach anderslautenden Feststellungen ordentlicher Gerichte.

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