Lesermail zum Artikel „‚Zutiefst betroffen‘“

Sehr geehrte Vorstandschaft und Fraktion der SPD in Eching,

„zutiefst betroffen“ kann es einen nur machen, wie hier von Ihrer Seite auf die aktuellen Entwicklungen in Eching reagiert wird.

Es gibt sicherlich Dinge, über die man sich nicht äußern kann oder darf, weil es laufende Verfahren gibt und möglicherweise Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Es gibt aber sicherlich auch Dinge, über die Sie/die SPD sehr wohl ein Statement abgeben können.

Ich darf Ihnen hier gerne auf die Sprünge helfen und die Fragen entsprechend formulieren:

In der „Faustschlagaffäre“ war die Kostenübernahme seitens der Gemeinde durchaus vertretbar, solange es kein rechtskräftiges Urteil gegeben hat (siehe auch den sehr treffenden Leserbrief von Hr. Thomas Heidler). Im Nachgang an das rechtskräftig Urteil des LG Landshut gab es, wie der Presse zu entnehmen war, aber noch weitere Entscheidungen des Gemeinderats zur Übernahme von Kosten für Schadenersatz und Revisionen bei übergeordneten Gerichten. (Übrigens unter der Führung von Stefanie Malenke als 2. Bürgermeisterin).

1.) Warum hat die Fraktion der SPD im Gemeinderat nach dem rechtskräftigen Urteil des LG Landshut trotzdem geschlossen für die Übernahme von weiteren Kosten durch die Gemeinde gestimmt?

2.) Wie ist dieses Vorgehen mit Ihren sozialdemokratischen Grundsätzen und Prinzipien vereinbar?

3.) Wenn Ihnen wirklich etwas am Befinden der Bürgerinnen und Bürger sowie vor allem der Kolleginnen und Kollegen im Dienst der Gemeinde liegen würde, dann hätten die betreffenden Personen längst Ihre Ämter ruhen lassen, bis die erhobenen Vorwürfe geklärt und aus der Welt geschafft wurden.

Es tut mir leid, aber Verständnis kann man hier wirklich nicht mehr aufbringen.

Florian Gerber

Ein Lesermail

  1. Sehr geehrter Herr Gerber,

    ich muss Sie korrigieren. Ich habe die Gerichtsverhandlung beim Landgericht Landshut als Besucher verfolgt. In der Verhandlung wurde durch die Richterin vorgetragen, dass schon die Staatsanwaltschaft Landshut ein Jahr zuvor erklärt hat, dass der Bürgermeister als Privatmann gehandelt hat. Auch die Generalstaatsanwaltschaft München hat dem Einspruch des Bürgermeisters nicht entsprochen und die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Landshut bestätigt.

    Damit ist eindeutig belegt, dass zumindest dem Bürgermeister schon im Jahr 2019 klar sein musste, dass er am 01. Aug. 2018 als Privatmann gehandelt hat. Dies wurde dann 2020 u.a. auch vom LG Landshut und vom OLG München (drei Richter!) klar bestätigt.

    Ich behaupte nicht, dass der Gemeinderat getäuscht wurde, bzw. ihm wichtige Informationen/Unterlagen vorenthalten wurden. Aber die Mehrheitsentscheidungen des Gemeinderates sind, nach meinem Dafürhalten, rechtswidrig.

    Es handelt sich um eine vorsätzliche Schädigung der kommunalen Finanzen (vermutlich mehrere Zehntausend Euro) und ja, dies muss Konsequenzen haben.

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