Die Familie Thaler hat die Wohnung als Privatpersonen gekauft, was ist daran anstößig? Im Verfahren „Echinger See“ wird Herrn Thaler auch die Funktion als Bürgermeister abgesprochen.
Warum sollte er die Grabpflege des Herrn L. übernehmen, nur weil er von ihm eine Wohnung gekauft hat? Wäre Herr L. anonym beerdigt worden (im Südfriedhof möglich), stünde das nicht zur Diskussion. Wenn überhaupt, müsste sich die Gemeinde, als Erbnehmer, darum kümmern.
Könnte es sein, dass ein gewisses Maß an Neid in der ganzen Sache auch mitspielt?
Sylvia Käsemann-Wilke
Die Meinung teile ich und viele Echinger nicht.
Die Sache am Echinger See hat für mich etwas mit „Allmachtsgefühl“ zu tun. Für den Schaden sollte Herr Thaler selbst aufkommen. Kein normaler Bürger könnte es sich leisten, wegen so einer Geschichte den Klageweg zu beschreiten.
Die Sache mit der Wohnung war klar kalkuliert (Terminbekanntgabe nach der Wahl), ebenso die Vergabe der Aufträge an den Schwager im Hinterstübchen. Alles legal, aber sowas macht man nicht.
Herr Thaler hatte einen hohen Vertrauensvorschuss bei den Echinger Bürgern. Dass dieser abhanden gekommen ist, war sein eigenes Verschulden.
Teile des Gemeinderates kann ich auch nicht ganz freisprechen, weil sie Honorare durchgewunken haben, obwohl zwei Prozesse verloren waren. Sorry, das geht gar nicht. Sonst wird immer darauf hingewiesen, dass kein Geld da ist.
Ich kann nur empfehlen, die Gemeinderatssitzungen zu besuchen, dann weiß man aus erster Hand, was los ist.
Wally Berchtold
Liebe Frau Käsemann-Wilke,
wenn an dem Wohnungskauf moralisch nichts anstößig wäre, warum gab es dann einen Sperrvermerk, dass der Wohnungskauf erst nach der Kommunalwahl ins Grundbuch eingetragen werden soll? Ist es nicht anstößig, wenn eine Wohnung zu einem deutlich geringeren Wert als deren Marktwert aus der Erbmasse, deren Begünstigte die Gemeinde Eching ist, herausgekauft wird?
Dem Bürgermeister wird nicht die Funktion als Bürgermeister in der Schlägerei am Echinger See abgesprochen, es ist gerichtlich belegt, dass er als Privatperson gehandelt hat.
Der Bürgermeister hat von Herrn L. nicht „nur“ eine Wohnung von ihm gekauft. Wie in dem Interview mit dem „Freisinger Tagblatt“ erwähnt, seien der Bürgermeister und seine Ehefrau mit diesem langjährig gut bekannt gewesen. Sie pflegten sogar eine vertraute Beziehung. Offensichtlich eine solch vertraute Beziehung, dass Herr L. dem Ehepaar die Wohnung zu einem Preis verkauft hat, den man nicht mal mehr einen Freundschaftspreis nennen kann. Hier muss also eine sehr vertraute und innige Beziehung zum Verstorbenen vorhanden gewesen sein.
Herr L. war also nicht „nur“ der Verkäufer einer Wohnung für den Bürgermeister, wie Sie es beschreiben. Wenn Sie eine solche enge und vertraute Beziehung zu einem Verstorbenen geführt haben, der Ihnen noch dazu mit einem Immobilienschnäppchen einen großzügigen Gefallen getan hat, würden Sie sich nicht aus Dankbarkeit und Verbundenheit um dessen Grab kümmern?
Neid ist hier nicht die treibende Komponente. Vielmehr Moral, Ethik, Anstand und soziale Gerechtigkeit!
Heidi Schwab
Sie haben Recht, s. g. Frau Käsemann-Wilke: Eine Pflicht zur Grabpflege hat Herr Thaler als Privatperson nicht. Aber es wäre doch wohl angemessen, wenn Herr Thaler in seiner Eigenschaft als 1. Bgm. von Eching sich darum kümmern würde. Schließlich ist die Gemeinde Alleinerbin des Gesamtvermögens von Herrn L. (abzüglich der aus dem Besitz von Herrn L. vom Ehepaar Thaler kurz vor dessen Tod herausgekauften Eigentumswohnung).
Und Sie haben richtig zitiert, dass Sebastian Thaler, entgegen seiner Behauptung, nicht als Bürgermeister, sondern als Privatperson am Echinger See agiert hatte (siehe das rechtskräftige Urteil des LG Landshut).
Übrigens: Wer sollte denn (auf Thaler?) neidisch sein? Und weshalb? Etwa darauf, dass Thaler die Chuzpe besaß, einem todkranken Mann seine Eigentumswohnung, die ursprünglich die Gemeinde erben sollte, zum Schnäppchenpreis privat abzukaufen?
Zumindest bei mir gibt´s da keinen Neid. Eher Kopfschütteln.
Mit freundlichen Grüßen
Guido Langenstück