Lesermail zum Artikel „Auf Amtsgericht folgt Disziplinarverfahren“

„§ 266
Untreue

(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Bei der Summe von 72400 € ist das Strafmaß bei einem hauptamtlichen Bürgermeister (besondere Schwere) nicht unter einem Jahr Freiheitstrafe. Die weiteren Fälle (Schwager) muss man nicht dazu rechnen, es reicht aus, ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Die Entfernung aus dem Amt rückt näher.

Unter diesem Gesichtspunkt war die Verschiebung der Wahl des Zweiten Bürgermeisters eine gute Entscheidung. Die Gemeinderäte können jetzt nochmal nachdenken, was das Beste für die Gemeinde ist. Man muss weg kommen von dem Parteiendenken, zurückkommen auf das kommunale Wesen des Gemeinderates.

Die Wahl des Gemeinderates ist eine Persönlichkeitswahl und gute Persönlichkeiten sind bei uns in Eching rar gesät. Mit jedem Rücktritt wurde der Rat weiter geschwächt.

Ich würde mir wünschen, wir kommen aus dieser lähmenden Situation bald heraus und Eching kann sich wieder mit Zukunftsvisionen fortentwickeln.

Josef Gerber

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