Lesermail zum Artikel „Zuwendungen für Musikschule sind nicht versiegt“

Eine kleine Ergänzung zum Kommentar von Herrn Gerber: In der Mosaikwerkstatt werden keine Teilnehmergebühren erhoben.

In den vergangenen 7 Jahren wurden von mir ca. 1000 Stunden ehrenamtliche Arbeit geleistet.

Margret Lösch

2 Lesermails

  1. An das Ehepaar Erb,

    vielen Dank für die „Fürsorge“.

    1. Der Onlineshop ist nach einer neuen Gesetzeslage nicht mehr aktiv. Es wurde nie eine Mosaikstele im Shop angeboten!

    2. Selbstverständlich habe ich meine kunsthandwerklichen Tätigkeiten bei der Gemeinde angemeldet.

    3. In der gemeinsamen jährlichen Steuererklärung meines Mannes und mir werden alle Angaben gemacht.

    Margret Lösch

  2. Sehr geehrte Frau Lösch,

    Ihr ehrenamtliches Engagement in allen Ehren. Dies und auch Ihre Fürsorge für die Migranten verdient Anerkennung.

    Davon unberührt bleibt allerdings, dass Sie ein Gewerbe betreiben – http://www.glascreation.de – und Waren zum Verkauf anbieten. Aus dem Impressum der Webseite geht leider nicht die Rechtsform Ihres Unternehmens hervor, also in etwa GbR, GmbH, Einzelkauffrau u. ä.

    Schon dies allein könnte Ihnen rechtliche Schwierigkeiten bereiten – manche Anwälte mahnen da schnell ab. Ob Sie Ihr Gewerbe bei der Gemeinde angemeldet haben, entzieht sich unserer Kenntnis, verkaufen Sie aber Waren, müssen Sie das selbstverständlich tun und ggf. auch Steuern abführen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Annette und Dr. Andreas Erb

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