Sehr geehrter Herr Hahner,
der Schaden am Fahrzeug des geschädigten Autofahrers betrug rund 4.500 Euro. Die von der Gemeindekasse Eching verausgabten Anwalts-, Verfahrens- und Schadensersatzkosten sollen bei über 70.000 Euro (Steuergeld) liegen.
Der Gemeinderat hat mehrheitlich im Juni 2020 einer rückwirkenden (!) Kostenübernahme zugestimmt, eine Summe oder Betrag wurde dabei nicht beschlossen. Auch der Beschluss einer zukünftigen Kostenübernahme im September 2020 wurde pauschal genehmigt, also blanko.
Wenn die Kosten bei z. B. 200.000 Euro gelegen hätten, dann wäre das mit den Beschlüssen auch gedeckt gewesen? Was soll das? Diente dieses Handeln wirklich der Gemeinde Eching?
Herrn Eckert kann ich nur zustimmen, die rechtswidrigen Beschlüsse aufzuheben.
Die von Herrn Georg Bartl (CSU-Fraktionssprecher) immer wieder vorgetragenen Hinweise auf die Rechtswidrigkeit dieser Kostenübernahmen wollte die bunte Mehrheit im Gemeinderat gar nicht hören.
Ob der Bürgermeister später wegen besonders schwerer Untreue verurteilt wird, ist m. M. n. sekundär, wichtiger ist, dass die Gemeinde Eching das rechtswidrig verauslagte Steuergeld zurück erhält.
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Wende