Die Vergabekriterien für die vergünstige Vergabe von Eigentumswohnungen im Wohnbaumodell der Gemeinde sind nun definiert. Der Gemeinderat hat dazu die Regeln für die Vergabe von Baugrundstücken leicht modifiziert.
Im Neubaugebiet an der Böhmerwaldstraße entsteht gerade ein Wohnblock eines privaten Bauträgers mit rund 100 Wohnungen, von denen ein Drittel von der Gemeinde vergeben werden können. Zur Bewerbung müssen verschiedene Kriterien der Verbundenheit zu Eching und in sozialen Fragen erfüllt sein.
Neu gefasst wurde die juristische Definition der Eigentums- und Einkommensverhältnisse. Bewerben kann sich nur, wer unterhalb der vorgegebenen Schwellen liegt, um den Charakter einer Hilfe für Bedürftige zu erfüllen, andererseits aber genug Mittel besitzt, um Kauf und Unterhalt auch zu stemmen.
Im Vergleich zur Baulandvergabe ist die Definition dieses Korridors kniffliger, da hier jede Wohnungsgröße eigene Kosten hat und daher auch die Eigentumsgrenzen zur Bewerbung für jeden Wohnungstyp anders gefasst sind.
Der Gemeinderat verständigte sich daher darauf, dass sich Bewerber nicht pauschal bewerben können, sondern nur auf einen bestimmten Wohnungstyp, dafür aber bei mehreren Wohnungen ins Rennen gehen können.
Gestrichen wurde aus zu den Zulassungsbeschränkungen der Verweis auf Immobilieneigentum der Eltern der Bewerber. Im Baulandmodell waren Bewerber ausgeschlossen, deren Eltern potentiell nutzbare, also nicht selbst bewohnte, Immobilien besaßen.
Dieses Ausschlusskriterium war beim Bauland schon erfolglos von der CSU bekämpft worden, beim Wohnbaumodell der Eigentumswohnungen fand sich nun eine Mehrheit, den Passus ersatzlos zu streichen.