Ein geplanter Reihenhaus-Riegel mit vier Häusern im Block auf 25 Meter Länge hat den Bauausschuss des Gemeinderats vor Herausforderungen gestellt. Gefallen hat der geplante Neubau an der Günzenhausener Poststraße nahezu einhellig nicht, aber die Meinungen gingen stark auseinander, ob und wie das Projekt verhindert werden soll.
Derzeit richtet sich die Beurteilung der Bebauung nach der Umgebung. Das Gemeindebauamt fand, der völlig unstrukturierte Block passe nicht und lehnte ihn ab. Es entstehe durch den Baukörper „eine abriegelnde Wirkung“ und auch die Stellplatzlösung wird nicht als gelungen gesehen, da nahezu das gesamte Grundstück versiegelt werde.
Das Landratsamt sah das konträr anders: Anhand der bestehenden Bebauung im Viertel passe der Vierspänner durchaus an die Poststraße, der Bauantrag sei daher zu genehmigen.
Einziges formales Mittel des Rathauses, das Projekt doch zu verhindern, wäre nun die Aufstellung eines Bebauungsplanes, was das Bauamt denn auch empfahl. Bei der Poststraße steht ohnehin gerade die Neugestaltung des Straßenraums an, was in diesem Zuge auch mit bearbeitet werden könne.
Bürgermeister Sebastian Thaler räumte ein, dass es angesichts der zuletzt zahlreichen Veränderungen in und um die Poststraße „rückblickend definitiv sinnvoll gewesen wäre, das schon vor Jahren zu machen“. Bislang habe man aber auch auf dem Gesprächswege akzeptable Lösungen gefunden.
Während die Gestaltung des Blocks wenig Freunde im Ausschuss fand, wurde der Aufwand zur Verhinderung doch in Frage gestellt. „Ist das diese große Kanone wert?“, fragte Herbert Hahner. Georg Bartl bezweifelte, „ob wir da noch allzu viel retten können“.
Otmar Dallinger urteilte, dass „was jetzt in der Poststraße so rumsteht, nicht viel schöner ist“. Es gebe im Gemeindegebiet „viele Gebiete, wo ein Bebauungsplan nötiger wäre“.
Ausdrücklich für eine Leitplanung sprach sich Lena Haußmann aus, da sie dies „als Chance sehe, ein Konzept zu entwickeln, das Themen wie Nachverdichtung und Versiegelung berücksichtigt“.
Mit 9:1 Stimmen einigte sich der Ausschuss schließlich auf den Vorschlag von Christoph Gürtner, zunächst die Kosten eines Bebauungsplans abzufragen und parallel mit dem Bauherrn nochmal das Gespräch für eine ansprechendere Gestaltung zu suchen.
Das habe bislang nichts gefruchtet, erinnerte Thaler allerdings, und mit der Gewissheit im Rücken, dass vom Landratsamt auch diese Pläne genehmigt würden, erwarte er auch nicht mehr Entgegenkommen.
Es geht hier nicht um „Schlucken oder abwehren“!
Der Grundstückseigentümer hat zuerst einmal einen Rechtsanspruch, so zu bauen, wie es die umliegende Bebauung hergibt. Aber es besteht Verhandlungsspielraum, auch bei der Gestaltung etc. Die Gemeinde könnte da „mitreden“.
Nachdem das Landratsamt bereits grünes Licht gegeben hat, hat die Gemeinde m. M. n. nur noch die Möglichkeit, eine Veränderungssperre zu erlassen. Darauf müsste dann ein Bauleitverfahren folgen. Dieses Signal wird den Bauwerber vermutlich überzeugen, doch noch mit der Gemeinde über Gestaltung, Dichte u. Stellplätze, ggf. auch ökologische Ausgleichsmaßnahmen, zu verhandeln. Zeit ist Geld…
Ein „Abwehren“, wie hier im Artikel beschrieben, könnte die Gemeinde ggf. sogar mit Schadensersatzansprüchen konfrontieren.