15 Jahre an Erbaurecht gebunden

Nach dem Bürgerentscheid zum Verkauf von Grundstücken im vergünstigten Wohnbaumodell der Gemeinde hat der Gemeinderat auch die Regularien überarbeitet, wenn Hausbesitzer ihre auf Erbbaurecht angepachteten Grundstücke kaufen wollten.

Festgelegt wurde dafür nun eine Wartefrist von 15 Jahren. Erst danach darf ein auf Erbbaurecht erworbenes Grundstück auch angekauft werden. Der Grundstückswert wird dann auf Basis des jeweils aktuellen amtlichen Bodenrichtwert ermittelt, unter Berücksichtigung des vorhandenen Baurechts auf dem Grundstück. Vom so ermittelten Grundstückswert wird dann ein zehnprozentiger Abschlag vorgenommen.

Für weitere 15 Jahre ab Kauf werden Absicherungen geregelt, um Spekulationsgewinne des Käufers zu verhindern. Schließlich wurden sowohl Erbaurecht als auch Kauf mit Steuergeld in erheblichem Maße gesponsert.

In die notariellen Kaufverträge wird dazu eine Nachbesserungsklausel aufgenommen, die bei einem eventuellem Weiterverkauf zu einem höheren Preis innerhalb einer Frist von 15 Jahren greifen würde.

Diese Modalitäten hat der Gemeinderat hinter verschlossenen Türen entschieden und anschließend bekannt gemacht.

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