Lesermail zur ‚Akte Thaler‘

Sehr geehrter Herr Wende,

haben Sie vielen Dank für die klare Erläuterung zu den rechtlichen Möglichkeiten einer Demissionierung eines Kommunalwahlbeamten (z. B. Bürgermeister) in Bayern. Da Sie langjähriger Erster Bürgermeister der Nachbargemeinde Haimhausen waren, gehe ich fest davon aus, dass Sie im kommunalen Verwaltungsrecht beste Fachkenntnisse besitzen.

Wie Sie ausführen, besteht eine Möglichkeit zur Amtsenthebung nur über ein Disziplinarverfahren (der dienstvorgesetzten Behörde). Diese ist im Fall Thaler die Regierung von Oberbayern. Diese wiederum wird bei juristischen Verfahren durch die Landesanwaltschaft vertreten.

Die Landesanwaltschaft wird dann tätig, sobald ein rechtskräftiges (!) Urteil gegen den Beschuldigten durch ein ordentliches Gericht vorliegt. Daher wäre es für die Gemeinde Eching und die Echinger Bürgerschaft sehr begrüßenswert, wenn der Strafprozess wg. Untreue gegen Herrn Thaler möglichst bald stattfindet, damit hier Klarheit herrscht und die Landesanwaltschaft im Verurteilungsfall tätig werden kann, um ein Amtsenthebungsverfahren ggf. einzuleiten (vorausgesetzt, Herr Thaler akzeptiert das Gerichtsurteil und geht nicht in Revision (was die Sache verzögern würde)).

Übrigens: Ich beabsichtige, dem öffentlichen Gerichtsverfahren beim Amtsgericht Freising (Strafprozess) als Zuschauer beizuwohnen. Dort werden Herrn Thaler sicherlich zielgerichtete Fragen gestellt, die er, im Gegensatz zu seinem Schweigerecht gegenüber Pressevertretern, beantworten sollte.

MfG
Guido Langenstück

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