Lesermail zum Artikel „‚Rote Linien überschritten‘“

Hallo Herr Langenstück,

das ist ja das Eigenartige, dass bei dieser Angelegenheit die Kopie eines Testaments dem tatsächlich vorliegenden Original eines notariellen Testaments, das jedoch älter war, vorgezogen wurde. Im notariellen Testament, das im Original vorlag, waren jedoch die Verwandten von Herrn L. begünstigt, während die Gemeinde gar nicht bedacht worden war.

Andererseits war die als Haupterbin eingesetzte Gemeinde vielleicht die einzige Möglichkeit, dass das Ehepaar Thaler die zum Schnäppchenpreis erworbene Wohnung behalten konnte. Ein anderer Erbe hätte vielleicht auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gedrängt.

Warum macht das jetzt eigentlich nicht jemand im Auftrag der Gemeinde? Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Echinger Bürger:innen bereit sind, auf einen Teil ihrer Erbschaft zugunsten von Ehepaar Thaler zu verzichten. Jetzt muss aber schnell gehandelt werden, da die Verjährungsfrist für die Geltendmachung vertraglicher Ansprüche meines Wissens wesentlich kürzer ist als für die Geltendmachung strafrechtlicher Ansprüche.

Es stellt sich insbesondere die Frage, warum der Kaufvertrag 2 Monate nach dem erlittenen Schlaganfall des Verkäufers ohne weitere Beanstandungen seitens des Notariats überhaupt beurkundet wurde.

MfG
Ingrid Brandstetter

2 Lesermails

  1. Hallo Herr Langenstück,

    aus zuverlässiger Quelle ist mir dieser Sachverhalt bekannt, bin jedoch nicht bereit, diese preiszugeben.

    In diesem Zusammenhang möchte ich noch darauf hinweisen, dass der Kaufvertrag in einem Notariat Zintl in Neuburg an der Donau verbrieft wurde. Im TC Kümmersbruck war bis 2015 Frau Andrea Zintl Vorstandsmitglied, für welchen auch Sebastian Thaler Tennis spielte, so auch noch in 2019. Es gibt auch Photos im Internet, auf welchen Sebastian Thaler gemeinsam mit Andrea Zintl abgebildet ist. Ob die Namensgleichheit mit dem verbriefenden Notariat rein zufällig ist, sei dahin gestellt.

    MfG
    Ingrid Brandstetter

  2. Zitat:
    „Hallo Herr Langenstück,
    das ist ja das Eigenartige, dass bei dieser Angelegenheit die Kopie eines Testaments dem tatsächlich vorliegenden Original eines notariellen Testaments, das jedoch älter war, vorgezogen wurde. Im notariellen Testament, das im Original vorlag, waren jedoch die Verwandten von Herrn L. begünstigt, während die Gemeinde gar nicht bedacht worden war. …“

    Sehr geehrte Frau Brandstetter,

    das ist ja ein dicker Hund, was Sie hier schreiben. Woher kennen Sie den Inhalt des Originals von Herrn Landmanns Testament? Haben etwa die Verwandten (meines Wissens Nichten) des verstorbenen Herrn Landmann es Ihnen gezeigt? Besitzen Sie eine Kopie vom Original-Testament?

    Wäre schön, wenn Sie die Leserschaft und mich diesbezüglich aufklären.

    Aber vielleicht kann auch Herr Thaler, der hier bekanntlich mitliest (siehe seine Lesermail vom 01.08.22: https://echinger-zeitung.de/2022/08/01/antwort-zum-offenen-brief-zu-energiesparmassnahmen)), zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen.

    MfG
    Guido Langenstück

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