Lesermail zum Artikel „‚Rote Linien überschritten‘“

Lt. Bericht von Herrn Bachhuber („Akte Thaler“) übergab Herr Thaler dem Amtsgericht Freising im Januar 2021 eine Kopie von Herrn Landmanns Testament.

Da stellen sich einige Fragen:

  • Wo ist das Original-Testament von Herrn Landmann?
  • Wann und unter welchen Umständen gelangte Herr Thaler an die Kopie des Testaments?
  • Wer garantiert, dass zwischen Original und Kopie inhaltlich keine Abweichungen sind?
  • Warum hatte Herr Landmann sein Testament zu Lebzeiten nicht geändert, wo er doch die Gemeinde als Alleinerbin seines Gesamtvermögens, also auch seiner Eigentumswohnung in der Lessingstraße, eingesetzt hatte?
  • Warum veranlasste das Ehepaar Thaler einen Sperrvermerk in der notariellen Urkunde, dass der Wohnungskauf erst nach der letzten Kommunalwahl (15.03.20) beim Registergericht (Amtsgericht Freising) angezeigt wird?

Herr Thaler, es besteht Erklärungsbedarf. Übrigens: Die nächste Bürgerversammlung kommt bestimmt.

Guido Langenstück

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