Lesermail zum Artikel „Auch vergünstigt ist Bauen schwer“

Es würde den Freien Wählern gut zu Gesicht stehen, endlich Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen und die negativen Folgen ihres Bürgerentscheids nicht jemand anderem in die Schuhe zu schieben.

Eine Partei, die auf derart niedrigem Niveau argumentiert und bei jeder sich bietenden Gelegenheit gegen den Bürgermeister ätzt, anstatt sich konstruktiv mit der Gegenseite auseinanderzusetzen, ist in meinen Augen nicht ernst zu nehmen.

Heinrich Graf

2 Lesermails

  1. Sehr geehrter Herr Graf,

    das von den FW initiierte Bürgerbegehren stellt eine Säule unserer Demokratie dar. Die Bürgerschaft hat dieses Bürgerbegehren mit deutlicher Mehrheit entschieden.

    Hätten 2020 der amtierende Bürgermeister und die „bunte“ Mehrheit hier nicht aus dem Nichts die Bedingungen für die Vergabe der gemeindlichen Baugrundstücke geändert, so wäre es überhaupt nicht zu diesem Bürgerentscheid gekommen. Jetzt den Schwarzen Peter den Freien Wählern zuzuschieben, dass ist schon sehr gewagt.

    Und ja, die Bauwilligen können einem zweifellos leid tun, denn die rasante Entwicklung der letzten Monate lässt gerade viele Träume und Wünsche platzen. Bedauerlicherweise sehen wir diese Verzögerungen auch beim Feuerwehrhaus-Neubau in Günzenhausen, auch hier sind immer die „anderen“ Schuld, weil man seit 5 Jahren nicht in die Puschen kommt und die Baukosten wie verrückt steigen….Wer bezahlt´s … wie immer der Steuerzahler, die Gemeindekasse!

  2. Sehr geehrter Herr Graf,

    über den von den Freien Wählern initiierten Bürgerentscheid kann man durchaus geteilter Meinung sein.

    Sie sollten den FW allerdings zugestehen, dass sie – wie viele andere in Eching – keine Veranlassung (mehr) haben, Herrn Thaler schonend zu behandeln.

    Zur Erinnerung: Sebastian Thaler hatte bei der Kostenübernahme in Zusammenhang mit seiner privaten (!) Rauferei am Echinger See auch die Gemeinderäte der FWG arglistig getäuscht (er legte dem Gemeinderat bekanntlich einen Perilschein der für die Gemeinde arbeitenden Anwaltskanzlei vor, obwohl er bei der zweiten Abstimmung längst im Besitz des für ihn ungünstig ausgegangenen Urteils des LG Landshut war). Auch die FW ließen sich seinerzeit bei ihrer Abstimmung von Thaler täuschen.

    Wieso sollte die FWG jetzt noch nett zu Thaler sein?

    MfG
    Guido Langenstück

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