Eine sichere Anlaufstelle für kritische Informationen aus der Gemeindeverwaltung soll im Rathaus eingerichtet werden. Das hat die FDP gefordert, damit „Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung zu ‚Ungereimtheiten‘ innerhalb der Gemeindeverwaltung Hinweise geben könnten, die das aufgrund unzureichenden Schutzes vor Nachteilen nicht tun“.
Grundlage solle eine 2019 verabschiedete EU-Richtlinie sein, die dies Betrieben und Behörden vorschreibt. Die Gemeindeverwaltung wies allerdings darauf hin, dass diese Richtlinie in Deutschland und Bayern noch nicht in nationales Recht überführt sei, insofern fehle die konkrete Grundlage.
Ein „Hinweisgeberschutz-Gesetz“, so der hiesige Arbeitstitel, sei in Arbeit. Einstimmig verständigte sich der Gemeinderat, dieses Gesetz abzuwarten und dann über eine Einführung im Rathaus zu befinden.
Für die SPD mahnte Herbert Hahner an, dass mit der möglichen Neuerung keinesfalls die Rechte des gewählten Personalrats beeinträchtigt werden dürften. Bei einer Beratung über das Thema müsse der Personalrat einbezogen werden, forderte er.
Es ist doch gut, dass es „Whistleblower“ gibt. Andernfalls wäre die Summe, die Thalers Raufereingeschichte den Echinger Steuerzahler gekostet hat (es waren lt. SZ-Bericht (Regionalteil Freising) vom 23.12.21 insgesamt 72.400 €), nicht an die Öffentlichkeit gekommen.
Bis zu diesem Zeitpunkt wurde die Geschichte im Gemeinderat stets nicht-öffentlich behandelt und sowohl die ehem. 2. Bgmin., Frau Malenke, als auch der 3. Bgm., Herr Eckert, beriefen sich stets darauf, dass sie von der Rechtsaufsicht beim LRA Freising aus diese Summe nicht veröffentlich dürfen.
Mir gefällts, wenn jemand aus der Gemeindeverwaltung (oder war es ein GR-Mitglied?) den Mut hat, die Höhe der in Eching rechtswidrig vergeudeten Steuergelder den Medien zuzustecken.