Majestätsbeleidigung und Cäsarenwahn
Auch wenn es sich in Bayern noch nicht überall herumgesprochen hat, so ist doch seit 1918 die Monarchie und damit auch die Majestätsbeleidigung abgeschafft. Nicht abgeschafft scheint jedoch, zumindest in Eching, die Ausübung der Macht in absolutistischer Art und Weise und ohne Kontrolle der Volksvertreter zu sein. Das meint anscheinend unser Bürgermeister.
Unser fabelhafter, wie ein Verrückter arbeitender Bürgermeister ist also beleidigt und sieht bei den Volksvertretern in Teilen verachtungswürdige Zeitgenossen und politische Neider, welche ihm niederträchtig schaden wollen. Vom teilweise unmenschlichen Vorgehen des Gemeinderates ist er angewidert. So weit, so gut. Die subjektiven Empfindungen unseres Gemeindehaupts lassen sich relativ einfach mit der Verhaltensstörung des Cäsarenwahns erklären.
Cäsarenwahn bezeichnet eine spezifische Form der Hybris, des Größenwahns und der Paranoia, die insbesondere bei einigen römischen Kaisern aufgetreten sein soll. Der Ausdruck bezeichnet weniger eine Krankheit im medizinischen Sinne als vielmehr ein Bündel von Merkmalen eines zur Herrschaft ungeeigneten Monarchen (oder Bürgermeisters?). Mittlerweile wird der Ausdruck allgemein für Übersteigerung des Machtanspruchs bei Machthabern verwendet.
Eine Studie über römischen Cäsarenwahn des späteren Friedensnobelpreisträgers Ludwig Quidde (1894) benannte die wesentlichen Elemente wie folgt:
• Glaube an die eigene Göttlichkeit,
• Verschwendungssucht,
• „theatralischer Schein“,
• „Heißhunger nach militärischen Triumphen“ und
• eine Neigung zum Verfolgungswahn.
Bis auf den Heißhunger nach militärischen Triumphen, welche sich in Eching wegen des Fehlens einer Armee nicht realisieren lassen, treffen bei unserem Bürgermeister alle diese Merkmale zu.
In der Tat dreht sich in Eching mittlerweile alles um seine Person und seinen hoffentlich baldigen Rücktritt. Es geht nichts voran und das wird auch so bleiben, solange er im Amt ist.
Zurücktreten und verschwinden!
Annette und Dr. Andreas Erb
Sehr geehrtes Ehepaar Erb,
glauben Sie ernsthaft, dass Herr Thaler freiwillig seinen Hut nimmt? Ich nicht. Eher geht ein Kamel durchs Nadelöhr, als dass Herr Thaler seinen Bürgermeister-Job aufgibt.
Wieso sollte er auch? Er ist für die komplette Legislaturperiode gewählt worden (bis März 2026) und weder der Gemeinderat noch die Bürgerschaft kann ihn vorzeitig aus dem Amt entfernen (in Bayern gibt es, im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern, die Möglichkeit einer Abwahl per Bürgerentscheid (leider) nicht). Der einzige Weg, Thaler vorzeitig zu demissionieren, ist, dass die Landesanwaltschaft nach einem rechtskräftigen Urteil eines Strafgerichts ein Disziplinarverfahren gegen Herrn Thaler einleitet (das kann bis zur Amtsenthebung gehen).
Warten wir also ab, wann der Strafprozess wg. Untreue bei Herrn Thaler beim Amtsgericht Freising stattfindet und zu welchem Ergebnis dieser führt (Thaler hat bekanntlich vom AG Freising einen diesbezüglichen Strafbefehl erhalten, gegen den er – über seine Anwälte – Widerspruch eingelegt hatte (was sein gutes Recht ist)).
Bleibt zu hoffen, dass das Gericht und ggf. die Landesanwaltschaft zügig arbeiten, so dass die Sache noch deutlich vor den nächsten Kommunalwahlen in Bayern zu einem Ergebnis führt.
Es bleibt spannend.
MfG
Guido Langenstück