Nun geht Eching also ein weiteres Mal mit dem „großen grauen Elefanten“ ins neue Jahr; mit der aufgewühlten, ungewissen und schleichend zersetzenden Situation um Bürgermeister Sebastian Thaler.
Als Fixpunkt aller Bewertungen dieser Situation hat sich längst die anstehende Gerichtsverhandlung zum Strafbefehl gegen Thaler eingebürgert. Auf die warten nun alle, als ob dadurch alles geklärt und aufgelöst würde – eine Fixierung, die ich nicht nachvollziehen kann.
Das ausstehende Urteil ist nur ein Mosaiksteinchen in der Angelegenheit. Eine Bewertung der „Akte Thaler“ lässt sich doch längst vornehmen; die juristische Einstufung eines kleinen Teilbereichs ist da nur ein Aspekt. Meine – absolut subjektive – Einschätzung möchte ich gerne darstellen.
Ein anrüchiger Immobilienkauf
Die Familie Thaler erwarb von einem hochbetagten Echinger, den Thaler bei beruflichen Kontakten kennengelernt hatte, eine Wohnung weit unter Verkehrswert. Gehört sich so ein Geschäft für einen Bürgermeister unter den Aspekten von Anstand und Ethik? Ich meine: Sowas tut man nicht!
Etwas milder draufgeschaut: Eine junge Familie, die Nachwuchs plant; die auch anderswo glücklich sein könnte, aber sich der Berufung nach Eching wegen mit den irrwitzigen Immobilienpreisen hier auseinandersetzen muss; die von einem aufrichtigen Freund und Bewunderer der Leistungen des Bürgermeisters dieses „Geschenk“ angeboten bekommt – kann, darf man da nicht schwach werden?
Und die Rechnung, dass durch den Bürgermeister quasi das Erbe an die Gemeinde geplündert wurde, da der Geschäftspartner sein verbleibendes Vermögen der Kommune vermacht, die kann auch andersrum aufgemacht werden: Vielleicht hat ja Thaler seinem Freund erst empfohlen, überhaupt etwas der Gemeinde zukommen zu lassen, und dem Gemeinwohl damit deutlich mehr genutzt als geschadet?
Die Annahme dieser wohlmeinenden Lesarten wird freilich empfindlich gestört durch die Begleitumstände. Warum wurde das Geschäft bei einem weit entfernten Notar versteckt, warum die Veröffentlichung ausdrücklich unterdrückt, bis Wahlen vorüber sind? Wie kann man diese flankierenden Maßnahmen erklären, wenn der ganze Deal reinen Herzens abgewickelt wurde?
Glatte Lüge
Noch verstörender ist der Umgang Thalers mit der Veröffentlichung von Geschäft und Begleitumständen. So lange keine belastbaren Daten bekannt waren, sondern nur eine nebulöse „Enkeltrick“-Attacke eines politischen Gegners, behauptete Thaler, der Verkauf sei zu „marktüblichen Preisen“ abgewickelt worden.
Pardon, aber ich halte das für eine glatte Lüge. Die Wohnung wurde rückwirkend von einem örtlichen Immobilienexperten zum Verkaufszeitpunkt seriös auf etwa 580.000 Euro geschätzt; selbst bei großzügiger Abrundung dieser Schätzung sind 300.000 Euro im Jahr 2019 für eine 98-Quadratmeter-Wohnung in Eching nicht ansatzweise „marktüblich“.
Als durch Medien-Recherchen die Zahlen und Begleitumstände publik wurden, wiederholte Thaler den „marktüblichen Preis“ nicht mehr. Nun erläuterte er, wie innig verbunden die Familie mit dem Erblasser gewesen sei, um das Geschäft zu erklären.
Und als die juristischen Ermittlungen eingestellt wurden, war der Fall für ihn ohnehin erledigt. Zu den befremdenden Begleitumständen schweigt er, denn wenn keine strafrechtliche Verfehlung vorliege, sei ja alles in Ordnung. Ist das so?
Heimliche Aufträge an den eigenen Schwager
2021 kam auf, dass Aufträge aus dem Jahr 2019 für ein neues Gemeinde-Logo und den ersten gedruckten Jahresbericht der Gemeinde vom Bürgermeister intern an seinen Schwager vergeben wurden. Das ist nun keine Gewissensfrage von Anstand und Moral, sondern dienstrechtlich strikt und glasklar verboten.
Thaler sah freilich kein Fehlverhalten, sondern erklärte die Auftragsvergaben damit, dass sie am günstigsten für die Gemeinde gewesen seien.
Medien-Recherchen förderten allerdings zutage, dass die tatsächlichen Auszahlungen an den Schwager auch noch jeweils und teils deutlich höher als die günstige Angebotssumme gelegen hätten. Nachfragen hierzu beantwortet Thaler wieder nicht.
Es ist ja klar, dass Thaler lieber mit seinem Schwager zusammenarbeitet (und ihm Honorar zukommen lässt) als mit dem ihm unbekannten Büro X. So etwas wie ein neues Logo ist auch kein Auftrag wie eine neue Dachrinne, da ist es hilfreich und sehr konstruktiv, wenn man sich versteht, sich auch mal formlos beim Feierabendbier die Bälle zuspielt, es gemeinsam entwickelt.
Und wenn das so dann auch noch am günstigsten für die Gemeinde ist – da könnte man bezüglich des Dienstrechts auch mal ein Auge zudrücken.
Aber wenn das alles so geschmeidig war – warum muss dann an jeder denkbaren Stelle die Urheberschaft verborgen werden? Nachfragen nach dem Urheber des Logos ist Thaler in der damaligen Sitzung ausgewichen: „Von einer Agentur.“
Gestaltung und Druck sind im Impressum des Jahresberichts nicht genannt, was formal nötig wäre. Und beim dritten Auftrag war es plötzlich sonnenklar, dass der Auftrag nicht von Thaler kommen dürfe, sondern die Stellvertreterin dafür missbraucht wurde.
Nach meinem Empfinden schmutzeln all diese Dinge gewaltig.
Auszahlungen im Stillen
Der gleiche Widerhaken auch beim meist diskutierten Teilaspekt, den Ausgaben für den Rechtsstreit zum See-Vorfall. Auch das kann man wieder unter vielen Aspekten bewerten – aber, unter jeder Lesart: warum mussten die Zahlungen am Gemeinderat vorbei laufen?
Formal ist jede einzelne Rechnung unstrittig in der Verfügungskompetenz des Bürgermeisters. Aber sollte nicht der Gemeinderat informiert sein, wenn sich die Gemeinde im Rechtsstreit befindet?
Für dieses Verbergen vor dem Gemeinderat von Wohnungskauf, Auftragsvergaben an den Schwager und Zahlungen im Rechtsstreit gibt es auch eine verständnisvolle Sichtweise. Der junge Bürgermeister ist ja vom Gemeinderat bei seinen ersten Schritten im großen Amt teilweise rüde ausgebremst worden.
CSU und FW, bis 2020 zusammen in der Mehrheit, haben öfter mal ihre Muskeln spielen lassen, und nicht immer nur aus ausschließlich sachlichen Gründen. Nachvollziehbar, wenn Thaler da im Zweifel lieber einmal weniger in den Gemeinderat geht.
Verbergen und schweigen
Man kann, wie jetzt vielleicht ansatzweise dargestellt, all diese Abläufe sehr unterschiedlich sehen. Man kann mit viel gutem Willen sehr stringent erzählen, wie der junge, engagierte und zwangsweise noch unbedarfte Bürgermeister in seinem Gestaltungseifer Opfer kleingeistiger Intrigen von politischen Gegnern wurde.
Und man kann im Zusammenspiel von Anklagen, dosierten Enthüllungen und geschürter Empörung sogar eine sehr, sehr schmutzige Kampagne wittern; das tue ich übrigens definitiv auch.
Was aber in meinen Augen den Interpretationsrahmen für das ganze Geschehen liefert und so für mich den Bürgermeister Thaler nachhaltig diskreditiert, ist sein Umgang mit der Affäre.
Dass Thaler monatelang komplett gemauert hat und bis heute außer einigen Brosamen zu herausgepickten Einzelaspekten nicht wirklich ein klärendes Wort zu all den Vorwürfen gesagt hat, ist vollkommen inakzeptabel.
Sebastian Thaler ist kein Sachgebietsleiter im Zweiraum-Büro, sondern von der Öffentlichkeit in ein öffentliches Amt gewählt, mit öffentlichem Geld bezahlt und in seinem Amt ein Repräsentant dieser Öffentlichkeit.
Und da soll, was er in diesem öffentlichsten Amt in einer Gemeinde treibt, Privatsache sein und er der Öffentlichkeit keine Erklärungen schulden?
In einem laufenden Strafverfahren ist es in der Tat legitim, keine unbedachten Äußerungen zu tätigen, mit denen man sich belasten oder den Prozess beeinflussen könnte. Dass Thaler dieses Recht zusteht, ist doch trivial und keiner Erwähnung wert.
Aber der Gemeinde, die er repräsentiert; den Menschen, die ihn bezahlen; den Leuten, die ihm durch ihre Wahl dieses Mandat verliehen haben, wäre er schon mal eine Erklärung schuldig.
Stattdessen aber ist das Muster immer das Gleiche. Thaler verbirgt – und lügt auch gelegentlich, Stichwort „marktüblich“ – und räumt scheibchenweise immer nur etwas ein, was sich nicht mehr verbergen lässt.
Das Ganze garniert er mit Vorwürfen „politischer Kampagnen“, ohne auch nur einmal anzudeuten, was ihm denn fälschlich vorgeworfen oder wo ihm Unrecht getan würde.
Ohne Rücksicht auf Verluste
Dass sich Thaler vollkommen jeglicher Aussage verweigert hat, war nicht nur ein katastrophaler strategischer Fehler, sondern hat ihn auch seinen Unterstützern entfremdet. Aufrichtig bemühte nahe Weggefährten wie seine Stellvertreterin Stefanie Malenke oder Carsten Seiffert hat es zwischen den berechtigten Erwartungen der Öffentlichkeit und der Blockadehaltung Thalers zerrieben.
Die SPD, die Partei, die ihn einst präsentiert hatte, ist an der Frage des Umgangs mit Thaler innerlich zerrissen, das für Echings Entwicklung so hoffnungsfrohe Projekt der „Bunten Koalition“ ist – völlig schuldlos – diskreditiert.
All das ficht Thaler nicht an. Äußeren Vorschlägen ohnehin nur sehr reduziert zugänglich, hat er sich nun völlig in eine Blase zurückgezogen, mit seiner Wut-Tirade bei der Weihnachtsfeier des Gemeinderats als Tiefpunkt. Eigenes Fehlverhalten, vielleicht auch nur unbedarft oder missverstanden – kein Gedanke!
Mit nur einem erklärenden oder bedauernden Wort in eineinhalb Jahren hätte er die Situation eminent entkrampfen können, hätte Wohlmeinenden eine Basis ermöglicht.
Dass er all dies nicht getan hat – das wiegt für mich in der Beurteilung schwerer als die inkriminierten Taten selbst. Denn dies zeugt von einer Selbstbezogenheit und Abgehobenheit von den Interessen seiner Gemeinde, die ihn in meinen Augen als Bürgermeister diskreditiert.
Eine Frage von Zivilcourage
Abschließend ein Wort zum „See-Vorfall“ und seinen Folgen. Der Skandal an diesem ganzen Thema ist in meinen Augen doch, wie aus einem Streitgegenstand von 4000 Euro Sachschaden Kosten für die Gemeinde von 72.000 Euro entstehen konnten.
Der Straftatbestand, anhand dessen Thaler seinen Strafbefehl für Untreue erhalten hat, besteht nach bisherigen Informationen wohl ausschließlich darin, dass er einen obligaten Selbstbehalt an den Verfahrenskosten nicht oder nicht rechtzeitig erstattet hat; mittlerweile ist das wohl längst geschehen.
Man mag das für einen Skandal halten und strafwürdig mag es von mir aus auch noch sein; aber daraus würde ich einem Bürgermeister keinen Strick drehen, falls er dabei falsch oder schlecht beraten wurde.
Ebenso finde ich persönlich die Aufregung über den „See-Vorfall“ völlig deplatziert. Die unreflektierte Einschätzung, hier habe Thaler den Steuerzahler für eine „private Rauferei“ bluten lassen, wird durch gebetsmühlenartige Wiederholung nicht sinnvoller.
Der Bürgermeister einer Gemeinde, in der widerrechtliches Befahren gesperrter Wege um den See ein großes Thema ist, trifft live auf jemand, der vor seiner Nase so einen Weg befährt. Was hätte er tun sollen? Zur Seite gehen und lächeln? Die Lesermails hätt‘ ich nicht lesen wollen, wenn das publik geworden wäre…
Das Landgericht Landshut hat in seiner mittlerweile zum Mantra hochzitierten Urteilsbegründung einzig festgestellt, dass Thaler als Bürgermeister nicht die Zuständigkeit zum Eingriff in den Straßenverkehr hat. Aber das ist doch trivial. Thaler wollte ja keinen Strafzettel ausstellen.
Dass Thaler den Autofahrer zur Rede gestellt hat, war keine Frage von Zuständigkeit, sondern von Zivilcourage. Wie soll man ein maximal repräsentatives Amt wie das eines Bürgermeisters dabei von der Privatperson abkoppeln?
Wer Thaler diesen Akt der Zivilcourage ausschließlich als Privatperson zurechnet, muss ihm dann auch den Wohnungskauf als Privatsache zubilligen. Entweder ein Bürgermeisteramt bringt ein moralisches Gewicht für seinen Träger, was ich finde, dann war sein Einschreiten am See genauso richtig wie sein Wohnungskauf falsch; oder Dienstschluss ist auch bei einem Bürgermeister Dienstschluss, dann geht aber auch sein Wohnungskauf niemanden was an.
Hü und hott des Gemeinderats
Wie die Auseinandersetzung am See dann eskaliert ist, ist kein Ruhmesblatt für Thaler. Dass der die Aggression bei seinem Kontrahenten verortete und den Gemeinderat wie die Öffentlichkeit diesbezüglich unterrichtete, halte ich jetzt nicht zwangsweise für Lüge oder üblen Vorsatz.
Das Urteil des Gerichts, wonach Thaler der Aggressor war, ist natürlich zu akzeptieren, aber in den Status eines Evangeliums würde ich es nicht erheben. Man soll schon gehört haben, dass nicht jedes Gericht immer die absolute Weisheit verkündet hat…
Insofern ist es mir schwer nachvollziehbar, dass der Gemeinderat seine Verfahrensunterstützung zwei Jahre später rückwirkend aufhebt. Da würde ich voll Herbert Hahners Argumentation folgen, dass der Beistand der Gemeinde für ihren obersten Repräsentanten ein zu wichtiges Gut darstellt.
Auch in diesem komplexen Fall ist für mich nicht das Delikt für die Einschätzung entscheidend, sondern Thalers Umgang damit. Wie immer zunächst Verbergen, wie immer kein Wort der Einordnung.
Und wenn der Gemeinderat jetzt das Geld der Gemeinde zurückhaben will und dafür insbesondere eine damals fragwürdige Rechtsberatung ins Visier nimmt, müsste das doch auch im Interesse des Bürgermeisters dieser Gemeinde sein. Aber auch diesen Bemühungen verweigert sich Thaler.
In der Blase
Mein persönliches Fazit all dessen: Der sehr junge Quereinsteiger hat die technischen Anforderungen des Bürgermeisteramts beeindruckend schnell und gut durchdrungen und sich angeeignet; sein moralischer Kompass aber war wohl bis dahin gerade für den Hausgebrauch geeicht, nicht aber für eine Rolle als Vorbild qua Amt.
Thalers persönliche Merkmale wie mangelnde Empathie, Neigung zu einsamen Entschlüssen und flächendeckende Beratungsresistenz haben ihn nun in eine Sackgasse manövriert. Mehrere Gelegenheiten zu Befreiungsschlägen hat er in seiner Blase nicht wahrgenommen. Eine Erklärung, in der er eigene Fehler einräumen hätte müssen, oder gar eine Entschuldigung erlaubt ihm sein Ego einfach nicht.
Er ist im Recht, weil er weiß, dass er im Recht ist. Und wenn alle anderen das nicht verstehen, sind – wie im Witz vom Geisterfahrer – alle anderen im Unrecht. Selbst seine Sicht, was richtig ist, mal darzulegen, ist da schon zu viel verlangt.
Die Perspektive?
Wie soll das alles weitergehen? Bis Weihnachten sah es aus, als ob Thaler bis zur Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens (kann dauern) oder dem nächsten Wahltermin (2026) alles stoisch aussitzen würde, egal ob die Gemeinde daran zerbricht.
Sein Wutausbruch bei der Weihnachtsfeier des Gemeinderats markiert nun zum einen eine Abkehr von der business-as-usual-Attitüde, die er bislang zur Schau getragen hatte; zum anderen ist nun vollends unvorstellbar, wie es im Rathaus weitergehen soll.
Klaus Bachhuber
Vielen Dank, Herr Bachhuber, für Ihren umfassenden und sachlichen Kommentar.
Ihre These zum Zusammenspiel von Anklagen, dosierten Enthüllungen und geschürter Empörung teile ich voll und ganz. Und ich bezweifle, dass es unter den gleichen Umständen bei einem Bürgermeister aus dem Lager der politischen Gegner ähnlich viele selbst ernannte Jäger, Ankläger und Richter gegeben hätte.
Auch den Punkt zum Hü und Hott in der Beurteilung der Vorwürfe finde ich sehr bemerkenswert.
Sehr gut analysiert und kommentiert, sehr geehrter Herr Bachhuber.
Ich wage jedoch, Ihnen in einem Punkt zu widersprechen. Ich zitiere:
„… Ebenso finde ich persönlich die Aufregung über den „See-Vorfall“ völlig deplatziert. Die unreflektierte Einschätzung, hier habe Thaler den Steuerzahler für eine „private Rauferei“ bluten lassen, wird durch gebetsmühlenartige Wiederholung nicht sinnvoller.
Der Bürgermeister einer Gemeinde, in der widerrechtliches Befahren gesperrter Wege um den See ein großes Thema ist, trifft live auf jemand, der vor seiner Nase so einen Weg befährt. Was hätte er tun sollen? Zur Seite gehen und lächeln? Die Lesermails hätt‘ ich nicht lesen wollen, wenn das publik geworden wäre…
Das Landgericht Landshut hat in seiner mittlerweile zum Mantra hochzitierten Urteilsbegründung einzig festgestellt, dass Thaler als Bürgermeister nicht die Zuständigkeit zum Eingriff in den Straßenverkehr hat. Aber das ist doch trivial. Thaler wollte ja keinen Strafzettel ausstellen…“
Um Ihre Fragen zu beantworten: Polizei anrufen und Zeugen des (angeblichen) Verkehrsverstoßes suchen (die gab es ja am 01.08.18).
Und es entspricht einfach nicht der Wahrheit, wenn Sie behaupten, im Landshuter Urteil stände lediglich, „dass Thaler als Bürgermeister nicht die Zuständigkeit zum Eingriff in den Straßenverkehr hat“. Im Urteil steht (auf Seite 17) auch, dass die Beschädigung des Fahrzeugs des beteiligten Autofahrers „mindestens grob fahrlässig“ erfolgte. Heißt auf gut Deutsch, dass Thaler, selbst wenn er grundsätzlich ein Recht auf Maßregelung von Autofahrern qua Bürgermeisteramt gehabt hätte, kein Recht auf Sachbeschädigung hat.
Aber diese für jeden halbwegs mit einem gesunden Menschenverstand ausgestatteten Zeitgenossen nachvollziehbare Feststellung des LG Landshut reichte Thaler nicht aus, um sein eigenes Fehlverhalten einzusehen und die daraus resultierenden Kosten aus eigener Tasche zu begleichen: Er legte bekanntlich gegen das erstinstanzliche Urteil Widerspruch beim OLG München ein. Erst nachdem ihm das OLG nahelegte, seine Berufung zurückzuziehen, weil sie dort keine Aussicht auf Erfolg hat, zog Thaler bekanntlich seinen Widerspruch zurück.
Und zum angeblich „freundschaftlichen Verhältnis“ zum verstorbenen Hans L. (Verkäufer der vom Ehepaar Thaler (sehr günstig erworbenen) Immobilie): Ich glaube Herrn Thaler diesbezüglich kein einziges Wort.
Herr L. wurde auf dem Friedhof neben der alten St. Andreas-Kirche beigesetzt und das Grab befand sich danach mindestens ein Jahr lang in einem erbärmlichen Zustand (Herr L. hatte keine Nachkommen). Erst nachdem Frau Heidler in ihrer Lesermail vom 06.02.22 (https://echinger-zeitung.de/2022/02/06/lesermail-zum-artikel-verfahren-zum-wohnungskauf-eingestellt-2/) darauf öffentlich aufmerksam gemacht hatte, wurde Monate später das verwahrloste Grab „auf Vordermann gebracht“ (von Mitarbeitern des Echinger Bauhofs).
Geht man so mit dem Grab von jemandem, den man als „Freund“ bezeichnet, um, wenn man noch kurz vor dessen Ableben durch einen supergünstigen Immobilienerwerb vom „Freund“ mehrere hunderttausend Euro, gemessen am realen Marktwert, eingespart hat? Zumindest ein einfacher Grabstein und etwas Grabschmuck (auf eigene Kosten; nicht auf Kosten der Gemeinde) sollten als Dank da schon drin sein, oder?
Fazit: Thaler mag es möglicherweise gelingen, durch juristische Schach- und Winkelzüge (z. B. Widerspruch gegen Gerichtsurteile) möglichst lange an seinem Bgm.-Amt zu kleben, die moralische Größe und Integrität dafür hat er aber schon lange nicht mehr (wenn er die überhaupt jemals besaß).
Und dass ihm darüber hinaus die intellektuelle Größe für dieses Amt fehlt, hat er bei der letzten Weihnachtsfeier des Gemeinderats bewiesen (ein Wahnsinn, den Gemeinderat wg. angeblich anonymer Anzeigen beim Jugendamt unter Generalverdacht zu stellen und deshalb die Weihnachtsfeier vorzeitig zu verlassen).