Leise Wärmepumpen

Zur besseren Akzeptanz von Wärmepumpen hat das Rathaus nun seine Vorgaben für die aktuell besiedelten Neubaugebiete geändert. In Eching-West und Dietersheim Süd-Ost, wo Wärmepumpen bislang nur im Gebäude zulässig waren, dürfen sie nun auch freistehend auf dem Grundstück installiert werden.

Einige Bauherren hatten diese externe Anordnung beantragt, einige sich freilich bereits an die Vorschriften gehalten und die Pumpanlage im Haus untergebracht.

„Es ist nie gut, das zu ändern, wenn sich schon die ersten korrekt daran gehalten haben“, räumte Bürgermeister Sebastian Thaler im Bauausschuss des Gemeinderats ein, gleichwohl habe man sich hier „überzeugen lassen, dass das geordnet abgewickelt werden kann.“

War die Einbindung ins Haus zunächst vorgeschrieben worden, um Nachbarn nicht mit der Lärmentwicklung der Anlagen zu belasten, so seien neuere Generationen der Wärmepumpen mittlerweile fast unhörbar. Voraussetzung für die Aufstellung im Freien ist daher, dass die Lärmschutzwerte unterschritten werden.

Außerdem müssen die Anlagen selbst eingehaust werden und mindestens drei Meter Abstand zum Nachbarn haben. Das billigte der Ausschuss als Grundsatzlinie einstimmig.

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