Langjährige Anwälte werden verklagt

Der Gemeinderat hat nun auch die früheren Anwälte der Gemeinde verklagt, um so Ausgaben zurückfordern, die im Zuge eines Verfahrens gegen Bürgermeister Thaler um eine Auseinandersetzung am Echinger See 2018 von der Gemeinde beglichen worden waren.

Der Versuch einer gütlichen Einigung mit den Anwälten ist nach Angaben der Gemeinde gescheitert. Zuvor hatte die Gemeinde zum Jahresende 2022 bereits Klage gegen Thaler in der Sache eingereicht.

Der 26seitige Schriftsatz zur Klageerhebung fordert drei der früheren Gemeindeanwälte zur Rückzahlung der Honorare auf sowie zur Leistung von Schadensersatz. Nach bislang weder bestätigten noch dementierten Meldungen soll es sich in Summe um über 72.000 Euro handeln, wobei nach ebenso unbestätigten Meldungen Thaler bereits um die 8000 Euro an die Gemeinde erstattet haben soll.

Die Verfahrenskosten in der Streitsache waren seit 2019 vom Bürgermeister stets aus der Gemeindekasse beglichen worden, offenbar gestützt auf eine rechtliche Expertise der Gemeindeanwälte, wonach es sich um eine dienstliche Angelegenheit handle.

Der Gemeinderat genehmigte dann 2020 die Ausgaben nachträglich und für den weiteren Fortgang blanko, wobei wiederum die rechtliche Einschätzung der Anwälte die Grundlage des Votums war.

Nach den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu den Begleitumständen der Abwicklung hat der Gemeinderat aber vergangenes Jahr den Beschluss zur Kostenübernahme rückwirkend aufgehoben und parallel beschlossen, das Geld auf juristischem Wege zurückzuholen.

Die Gemeindeanwälte waren zudem von Eckert früher schon wegen Parteienverrats angezeigt worden, die Staatsanwaltschaft hat strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen. Hintergrund ist hier, dass sich im Verlauf des Verfahrens die Interessen von Thaler einerseits und der Gemeinde andererseits auseinanderentwickelt hatten, die Anwälte aber weiterhin beide in einem Mandat vertraten.

Mit den früheren Gemeindeanwälten habe es nun Anfang Januar einen Versuch gegeben, den Schaden der Gemeinde Eching außergerichtlich zu bereinigen, berichtete Dritter Bürgermeister Leon Eckert, der im Auftrag des Gemeinderates die Vorgänge begleitet. Das sei allerdings „erfolglos geblieben“.

So läuft nun auch hier eine Klage, die formal eingebettet ist in ein bereits laufendes Verfahrens zur negativen Feststellungsklage vor dem Landgericht Landshut. Die hat wiederum ein ehemaliger Sozius der Anwaltskanzlei eingereicht, um damit zu verhindern, dass etwaige Ansprüche der Gemeinde auch ihn betreffen.

Damit lag hier das Kontra von Anwaltsseite quasi vor der Klage vor und Eching reagiert mit der Klage nun auf diese Wiederklage. „Die Rechtslage ist sehr kompliziert und in der Bearbeitung aufwendig“, kündigt Eckert ein eher mühseliges Verfahren an, „da zahlreiche zivil-, verwaltungs- und strafrechtliche Aspekte dargelegt und gewertet werden müssen.“

2 Lesermails

  1. Hallo Herr Langenstück,

    fehlt nur noch, dass Herr Thaler die Kanzlei wegen Falschberatung in Anspruch nimmt. Immerhin hatte er ihr ja das Mandat erteilt und nicht die Gemeinde. Wer wohl in diesem Fall die damit verbunden Kosten tragen würde?

    Freundliche Grüße
    Ingrid Brandstetter

  2. Die ganze Prozessiererei (mit ungewissem Ausgang) hätte sich der Gemeinderat sparen können, wenn die Mehrheit im Gemeinderat, also die „Bunten“, nicht so borniert gewesen wäre und nur den Persilschein für Thaler der Anwaltskanzlei als Entscheidungsgrundlage „pro/kontra Kostenübernahme“ akzeptiert hätte.

    Bekanntlich hatte Georg Bartl (CSU-GR-Fraktionsvorsitzender) vor beiden diesbezüglichen Abstimmungen angemahnt, auch das Urteil des LG Landshut als weitere Entscheidungsgrundlage mit heranzuziehen. Aber die „Bunten“ meinten ja, so schlau zu sein, um Bartls Mahnungen ignorieren zu können (ist ja klar, dass man als „Bunter“ per sé gegen den Antrag eines CSU-lers votieren muss).

    Und jetzt spielt Leon Eckert (B.90/Die Grünen), der 2x „pro Kostenübernahme“ votiert hatte, den Chefaufklärer für die Gemeinde. Manchmal könnte ich einfach nur noch ko…

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