Zehn Hektar Photovoltaik?

Als nächste Vision nach Therme oder See-Sauna könnte nun eine große Photovoltaik-Anlage am Hollerner See entstehen. Im Zweckverband der Anliegerkommunen Eching und Unterschleißheim wurde diese Nutzung für das Nordwest-Ufer diskutiert.

Fast drei Viertel des Baggersees sind mittlerweile als Badestrand erschlossen, das Nordwest-Ufer ist aber weiter von jeder Nutzung ausgeklammert. Hier liegen zwei große Parzellen im öffentlichen Eigentum nördlich des Rundweges, die zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet sind.

Knapp sieben Hektar gehören der Gemeinde Eching, der Rest zuzüglich nötiger Ausgleichflächen ist im gemeinsamen Eigentum von Eching und Unterschleißheim. Auf den Grundstücken hätte dereinst die Therme entstehen sollen.

Unterschleißheims Bürgermeister Christoph Böck, derzeit turnusgemäß Vorsitzender des Zweckverbands, zeigte sich der Idee einer Photovoltaik aufgeschlossen, allerdings nicht uneingeschränkt.

Er würde es begrüßen, wenn die Stromerzeugung den Eigenbedarf der Gesamtanlage decken könne, sagte er, und so ein autarkes Erholungsgebiet entstehen könne. Ansonsten sei er spontan „nicht überzeugt, dass ein Erholungsgebiet der richtige Ort dafür ist“.

Auch die Echinger Gemeinderätin Michaela Holzer forderte mindestens deutliche Puffer zwischen den Erholungskomponenten Strand und Rundweg und einer Photovoltaik-Anlage.

Restlos angetan zeigte sich im sechsköpfigen Gremium einzig der Unterschleißheimer Stadtrat Thomas Breitenstein. Nachhaltige Energie-Gewinnung sei mittlerweile „ein integraler Bestandteil von Landschaftsschutz“, argumentierte er, daher würde für ihn auch eine Kombination mit Erholungsgebiet passen: „Diese Fläche zur Verfügung zu haben, ist eine große Chance.“

Rein formal steht einer potentiellen Energiegewinnung zunächst einmal der gültige Beschluss des Echinger Gemeinderats entgegen, die fraglichen Flächen wieder in das Landschaftsschutzgebiet zurückzugeben, aus dem sie wegen der Thermen-Pläne ausgeklammert worden waren.

Zwar bereitet das Landratsamt Freising gerade den Grundsatzbeschluss vor, auch in Landschaftsschutzgebieten Photovoltaik zu ermöglichen, aber zum einen ist diese Option noch nicht beschlossen, zum anderen sah es der Zweckverband als sinnfrei an, erst eine Rückführung ins Schutzgebiet zu beantragen und dann eine Abweichung davon.

Der Zweckverband hat die Idee jetzt erstmal zur Debatte ans Echinger Rathaus verwiesen, wo die formale Zuständigkeit für die Flächenplanung liegt. Damit der Zweckverband eine Mitsprache-Kompetenz bekäme, müssten die Flächen erst mal wieder ins Verbandsgebiet aufgenommen werden, aus dem es nach dem Unterschleißheimer Bürgerentscheid gegen die Therme ausgeklammert worden war.

2 Lesermails

  1. Was wurde denn aus dem Antrag für eine Kompostieranalge bei Hollern? Lassen sich hier keine Synergieeffekte erzielen?

    Ich finde es schwer vermittelbar, wenn man eine Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet für eine mögliche Therme nimmt, die dann nicht kommt, und diese für einen anderen Zweck, der gerade modern ist, „zweckentfremdet“. Echinger Betrieben wird aber die Erweiterung mit einer Kompostieranlage verwehrt, da die nötigen Flächen in einem Landschaftsschutzgebiet liegen.

    Prinzipiell ist ein Solarpark interessant. Aber das ist eine Kompostieranlage auch, insbesondere wenn man sie mit anderen grünen Technologien zur Energiegewinnung oder dem Umweltschutz kombinieren kann. Eching hätte dann unter Umständen auch die Möglichkeit, anfallende Biomasse vor Ort zu verwerten. Auf jedenfall besser, als Kompost oder Dünger über weite Strecken zu transportieren.

  2. Ich fände eine solche Anlage toll.

    In dem Zusammenhang gleich die Frage, ob ich das falsch in Erinnerung hatte, dass die neuen Fahrradständer am Bahnhof mit Solarmodulen auf dem Dach ausgestattet werden sollten? Toll wäre es, wenn die geplanten Module auf die Anlage kämen, bevor man sich mit Uschl einigt und plant und baut und fertig ist. Sollte ich falsch liegen, lasse ich mich gerne verbessern.

Lesermail verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert