Rücktritt von Thaler gefordert

In der ersten Sitzung des Gemeinderats 2023 hat die CSU Bürgermeister Sebastian Thaler zum Rücktritt aufgefordert. „Wir brauchen einen Neustart“, sagte Fraktionssprecher Georg Bartl. Die CSU kündige dem Bürgermeister die Zusammenarbeit auf. Es gebe “keine vernünftige Arbeitsgrundlage mehr“.

Schon jetzt sei „der Schaden groß für die Gemeinde“, so die CSU, mit einem Rücktritt könne Thaler „der Gemeinde unnötigen Ärger und Schlagzeilen ersparen“. Nach den meisten anderen Gruppierungen nahm auch die CSU nochmal Bezug auf die Schelte des Gemeinderats durch Thaler bei der Weihnachtsfeier. Diese habe er „in beleidigender Form vollzogen“, heißt es in der Erklärung, die Bartl vortrug, das sei „nicht entschuldbar“.

Thaler sagte in der Sitzung dazu, er habe seine Vorhaltungen zwar vor dem gesamten Gemeinderat geäußert, aber sie seien „an Einzelne gerichtet gewesen“. Diese „Einzelnen“ wüssten „sehr wohl, dass sie angesprochen waren“.

Er habe seit seiner Wahl 2016 „immer betont, dass ich zur Zusammenarbeit mit allen Gruppierungen bereit bin“. Aber zuletzt seien „Grenzen überschritten worden, die sehr ins Persönliche gehen“. Es müsse „jeder überlegen, wer wofür verantwortlich ist“, sagte er und appellierte, „die Menschlichkeit nicht aus den Augen zu verlieren.“

Auch Alexander Krimmer (parteilos) sagte in der Sitzung, dass es einen Neustart brauche. „Es sind sicher Grenzen überschritten worden, von beiden Seiten“, sagte er. Er bedauerte, dass Thaler seine Attacken auf den Gemeinderat in der Weihnachtsfeier ausgebreitet habe und nicht etwa bei der wenige Wochen zuvor stattgefundenen internen Klausurtagung.

Thaler erwiderte, er habe dort das Gespräch angeboten, was im Gremium allseits als ungenügend abgetan wurde. Offenbar hätte das dort quasi beim Aufbruch zum gemeinsamen Abendessen geregelt werden sollen.

Thaler verwahrte sich auch gegen den Begriff der „Wutrede“. Das vermittle den Eindruck eines emotionalen Ausbruchs und sein Vortrag bei der Weihnachtsfeier sei „mit Emotionen nicht verbunden“ gewesen.

2 Lesermails

  1. „Was erlaube Thaler?“

    „Strunz! Was erlaube Strunz“ – Die empörte Frage in der Wutrede von Giovanni Trapattoni ist in Bayern längst zum geflügelten Wort geworden. Nun hat der heldenmütige Bürgermeister sich bei der jüngsten Weihnachtsfeier ebenfalls bemüßigt gefühlt, eine wortreiche Wutrede vom Blatt abzulesen und mit einem jüdischen Märchen zu beginnen. Es ging dabei über die Wahrheit und das Märchen.

    Natürlich ist Herr Thaler uns ja schon seit längerem als Märchenerzähler aufgefallen, ob im Zusammenhang mit der Rauferei am Baggersee, als er angeblich eine Gehirnerschütterung erlitt, beim ortsüblichen Preis einer Immobilie, welche er einem betagten Herrn abkaufte und damit das Erbe seiner eigenen Gemeinde schmälerte, bei der Vergabe von Gemeindeaufträgen an seinen Schwager oder beim leider fehlgeschlagenen Grundstückskauf am Ortsrand von Dietersheim.

    Dieser begnadete Märchenerzähler erlaubt sich also nunmehr, seine Gemeinderäte zu beleidigen und seine Verachtung gegenüber ihnen auszudrücken. Was erlaube Thaler?, frägt man sich unwillkürlich, ist doch die Bilanz dieses selbsternannten Messias der SPD Eching und anderer bunten Vögel mehr als dürftig.

    Beispiele fehlgeschlagener Thalerscher Politik ist die Baulandvergabe im Einheimischenmodell, welche so lange verzögert wurde, bis die Preise ins Unermessliche gestiegen waren und wegen ebenfalls steigender Zinsen die Grundstücke nun nicht verwertet werden können. Blickt man auf die Echinger Homepage, so findet man ein vertrautes altmodisches Bild, eine Neuauflage und Modernisierung wurde mehrmals angekündigt und Geld für einen Wettbewerb bei der Burke-Akademie ausgegeben (20.000 €). Resultat: Nichts.

    Allenthalben Gebührenerhöhungen, ob Hundesteuer, Friedhofsgebühren, Kindergartengebühren oder auch, sehr beliebt, nun die Einführung der Mehrwertsteuer auf viele gemeindliche Leistungen, wie etwa die Hallenmieten für Vereine.

    Dafür werden aber goldene Friedenstauben in die Kamera gehalten, der ehemalige Huberwirt aber ebenso wenig wie die Tennishalle den ukrainischen Flüchtlingen als Notunterkunft zur Verfügung gestellt.

    Der Bürgerhaushalt wird erhöht und gewählt wird als Hauptausgabe die Sanierung der Toiletten am Echinger See, eine nun wirklich originär gemeindliche Aufgabe. Geld findet sich stets für die Aufstellung weiterer Fahrradständer, Fahrradreparaturstationen oder Radwege, z.B. nach Garching. Radwege können natürlich für jemanden, der den Führerschein wegen Trunkenheitsfahrt verloren hat, durchaus wichtig sein.

    Was hat er also geleistet? Um mit Trapattoni zu sprechen: Dieser Bürgermeister beklagen mehr als spielen – ist immer verletzt (oder beleidigt) und tut nichts.

    Zurücktreten und abhauen.
    Ich habe fertig!

    Annette und Dr. Andreas Erb

  2. Zitat: „…Thaler verwahrte sich auch gegen den Begriff der „Wutrede“. Das vermittle den Eindruck eines emotionalen Ausbruchs und sein Vortrag bei der Weihnachtsfeier sei „mit Emotionen nicht verbunden“ gewesen.“

    Wenn man den Presseberichten über die letzte GR-Weihnachtsfeier Glauben schenken darf, war Thalers Rede im Hotel Olymp hochemotional (siehe https://echinger-zeitung.de/2022/12/21/eklat-statt-friede-freude). Wenn Thaler das jetzt in Abrede stellt, ist das ein weiterer Beleg für seine mangelnde Fähigkeit zur Selbstkritik und -reflexion.

    Im Übrigen hat Sebastian Thaler offensichtlich immer noch nicht begriffen, dass seine Wutrede den gesamten Gemeinderat traf. Warum hat er nicht, wenn er sich sicher ist, dass die angeblich anonymen Anzeigen beim Jugendamt von einem (mehreren?) GR-Mitgliedern kamen, nicht den- bzw. diejenige(n) explizit zur Rede gestellt und Ross und Reiter genannt? Oder, besser noch, wg. übler Nachrede und falscher Verdächtigung angezeigt? So hat er den gesamten Gemeinderat unter Generalverdacht gestellt.

    Er sollte sich darüber im Klaren sein, dass dieser Pauschalangriff die Straftatbestände „Beleidigung“ (strafbar nach § 185 StGB), „Üble Nachrede“ (§ 186 StGB), „Verleumdung“ (§ 187 StGB) und „Falsche Verdächtigung“ (§ 164 StGB) erfüllt.

    Lt. Bachhuber´schem Bericht vom 21.12.22 warf Thaler den GR-Mitgliedern bei der Weihnachtsfeier vor, sie würden nicht offen Kritik an ihm üben. Dieser Vorwurf trifft angesichts Thalers Verhaltens bei der Weihnachtsfeier des Gemeinderats allenfalls auf ihn selber zu. Pauschalangriffe auf Unbeteiligte helfen da niemandem weiter.

    Im Übrigen habe ich vollstes Verständnis für die Entscheidung von FWG und CSU, keine Basis für eine weitere Zusammenarbeit mit Herrn Thaler mehr zu sehen.

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