Klettergerüst wird nicht gekappt

Der neue Kinderspielplatz im Dietersheimer Neubaugebiet am Mühlenweg bleibt unverändert – auch wenn einen Anlieger der Ausblick von seinem Haus auf die rund fünf Meter hohen Klettergerüste stört. Der Gemeinderat gestand mit 11:8 Stimmen lediglich zu, dem Anlieger eine höhere Hecke als üblich zu erlauben und auf Gemeindekosten zwei Bäume zum Sichtschutz zu pflanzen.

Teile des Gemeinderats rügten freilich die Rathausverwaltung für den entstandenen Konflikt. Hinter dem neu erworbenen Grundstück des Anliegers hatte der gültige Bebauungsplan eine Freifläche ausgewiesen, in dem sich ein Fußweg gabelt. Im Dreieck, das diese Weggabelung bildet, war ein Spielplatz vorgesehen, mithin mit deutlichem Abstand zum Privatgrundstück.

Allerdings muss planungsrechtlich das Symbol für den Kinderspielplatz nur als grundsätzliche Flächennutzung gesehen werden, nicht flächenscharf. In der tatsächlichen Gestaltung nämlich hat die Gemeinde auf die östliche Gabel des Weges verzichtet, um einen richtig schön großen Spielplatz zu erreichen und das mehrteilige Klettergerüst als Höhepunkt an den östlichen Rand gepflanzt.

Baurechtlich sei das korrekt, versicherte Bürgermeister Sebastian Thaler im Gemeinderat, mit fünf Meter Abstand vom höchsten Kletterturm zum Grundstück würden auch die nötigen Abstandsflächen eingehalten. Georg Bartl rügte hingegen, es sei angesichts der Dimensionierung des Spielplatzes, die im Plan nicht erahnbar gewesen sei, „nicht richtig, wie mit dem Anlieger umgegangen wurde“.

„Ein Grundstückskäufer sollte sich schon verlassen können, dass zumindest die Wegeführung nach Plan ausgeführt wird“, monierte Heike Krauß. Christoph Gürtner nannte es „einen deutlichen Fehler der Verwaltung“, ausgerechnet das höchste Gerät am nächsten zu einem Privatgrundstück gepflanzt zu haben.

Martina Britz aus dem Gemeindebauamt sagte, man habe lange an der Gestaltung gearbeitet, um für Dietersheim mal einen größeren Spielplatz zu erreichen. Es sei auch „ein sehr schöner Platz entstanden, der gut angenommen wird“. Herbert Hahner nannte die entstanden Beeinträchtigung durch ein Klettergerüst fünf Meter vor der Grundstücksgrenze „zumutbar“.

Thaler betonte, man habe man in mehreren Gesprächsrunden versucht, dem Anlieger entgegenzukommen. Das Gerüst zu versetzen, scheide aus, da dies rund 45.000 Euro kosten würde.

Die Klettertürme zu kappen, wäre technisch vorstellbar. Das würde nach Einschätzung des Bürgermeisters aber zum einen die Funktionalität des Geräts völlig verändern, vor allem aber Bezugsfälle für andere Spielplätze im Gemeindegebiet schaffen, wo sich Anlieger an irgendwas stören.

Ein Lesermail

  1. Ich hab´s ja schon lange geahnt: Eching ist Schilda!

    Ist schon eine „Glanzleistung“ des Echinger Gemeindebauamts, den Kletterturm so nah am Nachbarhaus zu platzieren, so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass man dem Nachbarn vom Kletterturm aus direkt ins Schlafzimmer schaun kann.

    Als wenn es da noch eine Rolle spielt, dass der Mindestabstand von 5 Metern zum Nachbargrundstück eingehalten wurde (es sei denn, dass nur extrem kurzsichtige Menschen den Turm besteigen dürfen).

    Dass ausgerechnet Bgm. Thaler jetzt auf die Vermeidung unnötiger Gemeindeausgaben pocht, kann man erneut in die Rubrik „Realsatire“ einordnen.

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