Auflage, keine Anklage

Die einstigen Gemeinde-Anwälte werden wegen des Vorwurfs von Parteienverrat bei der gleichzeitigen Beratung von Gemeinde und Bürgermeister nicht angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Landshut hat nun „gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 9000 beziehungsweise 6000 Euro an die Staatskasse das Verfahren eingestellt“, so ein Justizsprecher auf Anfrage.

Dieser Vorgang wird im einschlägigen Paragrafen 153a der Strafprozessordnung dahingehend erklärt, dass „vorläufig von der Erhebung einer öffentlichen Klage abgesehen wird, wenn die Auflagen geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht“.

Dritter Bürgermeister Leon Eckert hatte bei Untersuchungen der Ausgabe von rund 72.000 Euro Verfahrenskosten durch die Gemeinde für den Prozess von Bürgermeister Sebastian Thaler um eine tätliche Auseinandersetzung 2018 am Echinger See die Münchner Anwaltskanzlei der Gemeinde wegen Parteiverrats angezeigt.

Neben der nun erledigten strafrechtlichen Anzeige befindet sich die Gemeinde noch in einem zivilrechtlichen Verfahren gegen die Kanzlei, um die Auslagen zurückzuholen. Eckert bedauerte auf Anfrage, dass die Auflage an die Staatskasse ging und „leider nicht in einer Wiedergutmachung des Schadens für die Gemeinde bestand“.

Das hätte der Gemeinde „erheblichen Aufwand erspart, den sie nunmehr in dem Zivilverfahren gegen die drei Anwälte einerseits und dem Prozess vor dem Verwaltungsgericht gegen den Bürgermeister andererseits weiter betreiben muss, um den der Gemeinde entstandenen Schaden zu kompensieren“.

Der Paragraf 153a wird gezogen, wenn es sich um kleinere und mittlere Delikte handelt und die Betroffenen die Auflagen akzeptieren. Gegen einen dritten Beschuldigten wurde das Verfahren „mangels Nachweisbarkeit“ und ohne Auflagen eingestellt, was wohl jenen Anwalt betrifft, der die Kanzlei mittlerweile verlassen hat.

Die Münchner Kanzlei wollte sich auf Anfrage konkret nicht äußern, legte jedoch Wert auf die Feststellung, „dass wir weder einen Parteiverrat begangen, noch der Gemeinde Eching Schaden zugefügt haben“.

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