Lesermail zum Artikel „‚Gemeinderat wurde getäuscht‘“

Ein paar weitere Gedanken zur Lesermail des Ehepaars Erb

Stimmt: Herr Thaler hat mit dem von der Anwaltskanzlei für ihn ausgestellten Persilschein (Inhalt: ein Bürgermeister darf in den Straßenverkehr ordnend eingreifen) den Gemeinderat getäuscht.

Das ist aber nur die halbe Wahrheit: Es gab zwei Abstimmungen im Gemeinderat darüber, ob die Gemeinde verpflichtet ist, die in Zusammenhang mit Thalers Raufereigeschichte entstandenen Kosten zu übernehmen oder nicht (bei der 1. Abstimmung ging es um alle bisher entstandenen Kosten; bei der 2. um auch noch alle zu erwartenden zukünftigen Kosten (nach heutigem Wissensstand in Summe 72.400 €)).

Vor der 1. Abstimmung wussten bereits viele Echinger, dass der durch Herrn Thaler geschädigte Autofahrer Schadensersatzklage (beim LG Landshut) gegen Thaler erhoben hat (Schaden: knapp 5.000 €), bei der 2. Abstimmung war das Landshuter Urteil längst gesprochen (das LG Landshut verneinte die Rechtsauffassung der Anwaltskanzlei).

Ich weiß, dass der CSU-Fraktionsvorsitzende im GR, Georg Bartl, das Landshuter Urteil als Zuschauer live miterlebt hat. Bartl war es, der vor beiden Abstimmungen im GR gefordert hatte, das zu erwartende bzw. gesprochene Landshuter Urteil in die Entscheidungsfindung „Pro/Kontra Kostenübernahme“ mit einfließen zu lassen.

Bekanntlich wurde Bartl in beiden Sitzungen von der „bunten“ GR-Mehrheit überstimmt, so dass die Gemeindekämmerei munter alle Rechnungen an die von Thaler beauftragte Anwaltskanzlei, an den geschädigten Autofahrer und ans Gericht beglich.

Es wäre also von den „Bunten“ (B.90/Die Grünen, SPD, BfE und seinerzeit auch EM) unredlich, sich bei ihrem seinerzeitigen Abstimmungsverhalten jetzt auf Ahnungslosigkeit und Gutgläubigkeit zu berufen. Hätten die Vertreter dieser vier GR-Fraktionen Bartls Mahnungen ernst genommen, bräuchte 3. Bgm. Leon Eckert (B.90/Die Grünen) jetzt überhaupt nicht dem unrechtmäßig für Thaler verauslagten Geld hinterher laufen.

Wer zahlt denn letztlich: Herr Thaler? Die Anwaltskanzlei? Beide?

Und was ist, wenn dort nichts zu holen ist? Muss dann die verauslagte Summe als Verlust der Gemeindekasse verbucht werden oder wären die ehemals Thaler-hörigen Gemeinderät*innen verpflichtet, den durch ihre (vermeidbaren) Fehlentscheidungen, Thaler-Hörigkeit und Ignoranz verursachten Vermögensschaden für die Gemeinde aus eigener Tasche zu begleichen?

Ich zumindest sehe nicht ein, warum ich als an Thalers privaten (!) Rauferei mit Sachbeschädigung unbeteiligter Echinger Steuerzahler Rechnungen (mit-)zahlen soll, die nicht im Verantwortungsbereich der Gemeinde entstanden sind (nennt sich Verursacher-Prinzip).

Guido Langenstück

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