Lesermail zum Artikel „Entwässerungsgräben zugewachsen“

Es gibt eine sog. Verkehrssicherungspflicht. Es gibt die Pflicht, z. B. Baumpflege zu dokumentieren, was in regelmäßigen Abständen auch zu erfolgen hat.

Entsteht ein Schaden und es ist nachweisbar, dass hier der Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen wurde, wer kommt dann für den Schaden auf? Wurden die „Pflegemaßnahmen“ an den Entwässerungsgräben dokumentiert, wurde regelmäßig nachweislich kontrolliert? Viele Fragen…

Torsten Wende

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