Dienstrechtsverfahren ruht erneut

Seit Wochen wartet das politische Eching auf die dienstrechtliche Würdigung der Vorgänge um Bürgermeister Sebastian Thaler. Das Disziplinarverfahren ruht derzeit allerdings erneut, da die zuständige Landesanwaltschaft neuerliche Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft beauftragt hat.

Die Landesanwaltschaft bestätigte auf Anfrage, dass sie Ermittlungen angestoßen habe. Es soll sich laut Behörde um den Umgang Thalers mit dienstlich zur Verfügung gestellten Mobiltelefonen handeln, was vor einer dienstrechtlichen Einordnung zunächst strafrechtlich geprüft werden solle.

Die Staatsanwaltschaft Landshut bestätigte auf Anfrage, dass dort erneut in Sachen Thaler ermittelt werde. Was genau dem Bürgermeister vorgeworfen wird, ist nicht bekannt. Sowohl bei Landesanwaltschaft als auch bei der Staatsanwaltschaft gehen offenbar anhaltend Anzeigen und Hinweise zu Bürgermeister Thaler ein.

Zuletzt hatte es laut Behörden Anfang des Jahres bereits ein weiteres Ermittlungsverfahren gegeben, das aber eingestellt worden war, da sich laut Justizbehörde keine Anhaltspunkte für eine Straftat ergeben hätten. Insofern gilt auch bei den aktuellen Ermittlungen ausdrücklich die Unschuldsvermutung.

Während dieser neuerlichen strafrechtlichen Ermittlungen ist das Disziplinarverfahren aber ausgesetzt. Das war bereits während der Ermittlungen und des Strafverfahrens so, das mit einer rechtskräftigen Verurteilung Thalers wegen Untreue geendet hatte. Mit der dienstrechtlichen Entscheidung werden die Konsequenzen für die Amtsausübung geklärt, die gemäß den Möglichkeiten der Landesanwaltschaft bis zur Amtsenthebung reichen könnten.

Thaler sagte auf Anfrage, er sei über die Ermittlungen nicht informiert. Er bekomme lediglich mit, wenn die Kommunalaufsicht im Landratsamt Anfragen an die Gemeinde richte. Die seien nach seiner Aussage zuletzt allesamt geklärt worden. Die Kommunalaufsicht als örtlich zuständige Disziplinarbehörde arbeitet der Landesanwaltschaft zu, an die sie den Fall Thaler wegen des Umfangs abgegeben hatte.

Neben der dienstrechtlichen Würdigung von Thalers Strafbefehl wegen Untreue ist dort noch anhängig, dass Thaler 2019/20 mehrere Aufträge der Gemeinde an seinen Schwager vergeben hatte, was dienstrechtlich nicht zulässig ist.

2 Lesermails

  1. Man braucht sich nicht mehr wundern, wenn man solche Zeilen liest. Nachdem der BM einen Rücktritt ablehnt, obwohl der GR ihm das Vertrauen entzogen hat, kann der BM sich weiter bedienen an einer gut gefüllten Gemeindekasse.

    Das, was bisher bekannt wurde, ist in meinen Augen nur die Spitze des Eisberges, was sich alles darunter befindet, ich möchte es eigentlich gar nicht wissen. Erinnere nur an die vollmundigen Wahlversprechen des BM und was geschah danach.

    Als erstes musste man einen Bürgerentscheid gegen die 100 % Erbpacht initiieren, der wiederum verschleppt wurde (wie so vieles durch den BM).

    Doch was mich am meisten ärgert, dass man ein mögliches Jahrhundert-Projekt verschlafen hat: Die Kreuzung Paul-Käsmaier-/Untere Hauptstraße. Wenn man sich die heutige freie Fläche anschaut, dann wäre ein großer Kreisverkehr mit Zebrastreifen und ohne Ampelschaltungen möglich gewesen.

    Das Verkehrsproblem stand schon im Gemeindeentwicklungsprogram von Ensslin, doch niemand, weder Verwaltung noch der BM, halten sich daran. Auch hätte man mit dem Kreisverkehr die Einfahrt in die Untere Hauptstraße so gestalten können, dass es für den Schwerverkehr nicht attraktiv ist, in diese einzubiegen.

  2. Sehr geehrter Herr Bachhuber,
    danke, dass Sie die an der Causa „Sebastian Thaler“ interessierten Gemeindebürger auf dem Laufenden halten!

    MfG
    Guido Langenstück

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