Bestattungen nach islamischem Ritus

Soll es an einem der Friedhöfe künftig auch Bestattungen nach islamischem Ritus geben können? Bei der aktuellen Neufassung der Friedhofs-Regularien hat der Gemeinderat beschlossen, eine Umsetzung zu überprüfen.

Die Neufassung der Satzung ist Teil einer großen Überarbeitung des Friedhofswesens, mit der auch die Gebühren neu geregelt werden. Im Gemeinderat wies Herbert Hahner für die SPD darauf hin, dass keinerlei Optionen eingeräumt würden, auch sarglos zu bestatten, wie das islamischer Brauch ist. Das Bayerische Bestattungsgesetz eröffnet diese Möglichkeit mittlerweile.

Damit würde Eching wieder „zehn Jahre hinter die Gesetzeslage zurückfallen“, monierte er. Man möge doch „in irgendeiner Form signalisieren, dass wir dafür offen sind“. Friedhöfe seien schließlich für die Beisetzung aller Gemeindebürger bestimmt, so die SPD. Eching sei für viele Muslime ihr Lebensmittelpunkt und ihre Heimat: „Auch nach ihrem Ableben sollte Eching noch Heimat bleiben können.“

Allerdings könne eine muslimische Bestattung derzeit gar nicht durchgeführt werden, hieß es aus der Gemeindeverwaltung, da dafür explizit eigene Gräberfelder ausgewiesen werden müssten, und die seien bislang nirgends vorgesehen.

Der Gemeinderat debattierte nun, ob es sinnvoll sei, erst die Satzung zu formulieren, auch wenn die Gegebenheiten die Bestattung noch nicht erlaubten, oder erst die Grundlagen zu schaffen und dann die Satzung erneut zu ändern; man entschied sich schließlich einstimmig, die Satzung ohne die Erlaubnis sargloser Bestattungen zu belassen und dann die Einrichtung eines Gräberfeldes zu sondieren.

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