Lesermail zum Artikel „Begegnungszentrum Huberwirt“

Hallo Herr Langenstück,

viel Glück bei der Suche nach dem Fehler.

Für mehr Klarheit könnte vielleicht das von der Gemeinde beauftragte Gutachten, das Thaler unter Verschluss hält, sorgen. Ob es den Ratsmitgliedern bisher wohl schon gelungen ist, sich mit dessen Inhalt vertraut zu machen oder interessieren sie sich vielleicht gar nicht dafür?

Sollte der Huberwirt aus unerklärlichen Gründen nicht rentabel nutzbar sein, kann unsere Gemeinde ja dem Beispiel Dachaus folgen. Nach dem Ratsbeschluss über die Veräußerung des in der Altstadt befindlichen Trinkgeld-Hauses werden mittlerweile auch seine Wirtshäuser zur Diskussion gestellt, wie im Merkur zu lesen war. Auch in der Industrie werden Anlagen veräußert, wenn sie nicht rentabel sind.

Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn eine Person ein Wohnrecht auf Lebenszeit in dem Gebäude hat. Es müssen eben nur entsprechende Abschläge beim Veräußerungspreis hingenommen werden. Andererseits sind natürlich auch die sechsstelligen jährlichen Kosten für Instandhaltung, Wartung, Versicherung etc., die den Gemeindehaushalt regelmäßig belasten, nicht gerade Peanuts für die Echinger Steuerzahler:innen, sondern das Tüpfelchen auf dem i beim Kaufpreis.

Die Höhe der jährlichen Kosten für ein nicht nutzbares Gebäude in der Größenordnung eines zweijährigen Bürgerhaushalts. Das muss sich eine Gemeinde nicht nur leisten können, sondern auch unter der Voraussetzung wollen, dass ihre Bürger keinerlei Nutzen davon haben und auch in absehbarer Zeit nicht haben werden.

Wie heißt es denn so schön: Lieber ein Ende mit Schrecken als Schrecken bzw. Kosten ohne Ende.

Ingrid Brandstetter

Ein Lesermail

  1. Sehr geehrte Frau Brandstetter,

    ein Gebäude über viele Jahre ungenutzt stehen zu lassen, halte ich für eine echte Verschwendung.

    Da es sich beim Huberwirt um eine gewerbliche Immobilie handelt und darüber hinaus lt. Presse es Probleme mit dem Brandschutz geben soll, gibt es Fragen. U. a.: existiert überhaupt eine Baugenehmigung für eine Wohnnutzung? Oder gilt hier der Brandschutz nicht?

    Viele Grüße
    Torsten Wende

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