Sehr geehrte Frau Bürger,
ich habe lange gezögert, auf dieses Thema mit einer eigenen Lesermail zu antworten. Aber nach Ihrer sehr erhellenden Lesermail ist mir der Kragen geplatzt.
Hat Herr Thaler immer noch nicht begriffen, dass die Gemeindekasse kein Selbstbedienungsladen für seine Privatinteressen ist? Hat er aus dem Strafbefehl wg. Untreue (siehe die „Akte Thaler“ unten rechts) nichts gelernt? Warum hat er die Bezuschussung seines (ziemlich teuren) Zweitstudiums bei der IESE erst beantragt, nachdem er sich dort eingeschrieben und wahrscheinlich schon Rechnungen von denen bekommen hat?
Ein Verhaltensmuster ist bei Herrn Thaler symptomatisch: Er geht private Verpflichtungen ein und versucht erst danach, die aus den Verpflichtungen entstandenen Kosten auf die Allgemeinheit (besser: die Gemeindekasse) abzuwälzen. Das war bekanntlich bei der Beauftragung der Anwaltskanzlei in Zusammenhang mit Thalers Raufereigeschichte 2018 schon so.
Thalers Verhalten ist weder charakterlich i. O. noch rechtlich zulässig.
Ich hoffe, dass der Gemeinderat nicht erneut eine Kostenübernahme für Herrn Thalers Privatinteressen befürwortet und seinen Antrag, der heute im Gemeinderat behandelt werden soll, ablehnt. Merke: Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen.
Übrigens: Thalers aktuellen Antrag zur partiellen Kostenübernahme kann man auf der Gemeindehomepage lesen (mir hats beim Lesen die Nackenhaare aufgestellt).
MfG
Guido Langenstück