Solar-Förderung nur für Mieter

Zum neuen Jahr können wieder Anträge auf Förderung von Steckersolar-Geräten im Rathaus eingereicht werden. Der Gemeinderat hatte die Wiederauflage des 2024 restlos ausgeschöpften Förderprogramms beschlossen.

Neu ist, dass in einem ersten Schritt nur Mieter gefördert werden. Sollte ab 01.07. dann noch Budget vorhanden sein, wird die Förderung auch für Wohnungseigentümer geöffnet. Insgesamt stehen 25.000 Euro zur Verfügung. Gefördert werden 50 Prozent des Kaufpreises, maximal 300 Euro pro Anlage.

Förderanträge können ab 01.01.2025 gestellt werden. Die Durchführung der Maßnahme darf nicht vor dem 01.01.2025 begonnen werden. Sollte zum 01.07.2025 noch Förderbudget vorhanden sein, können Eigentümer ab diesem Datum Förderanträge stellen. Die Durchführung dieser Maßnahme darf nicht vor dem 01.07.2025 begonnen werden. Das Förderprogramm ist vorerst bis zum 31.12.2025 befristet.

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