Sehr geehrter Herr Bachhuber,
danke für diese deutlichen Zeilen!
Dieser Bürgermeister hat das Vertrauen der Allgemeinheit verloren. Nach meinem Dafürhalten ist Thaler nicht mehr amtsfähig.
Und ja, der Gemeinderat hat einen gesetzlichen Auftrag, die Verwaltung zu überwachen, folglich auch den Bürgermeister. Somit kann der Gemeinderat den Bürgermeister ggf. auch sanktionieren. Warum dies nicht erfolgt ist, ist mir ein Rätsel.
Ein noch größeres Rätsel ist, dass Staatsanwaltschaft und Landesanwaltschaft viele Jahre benötigen, um Handlungen wie Vergaberechtsverstöße im Zusammenhang mit den Auftragsvergaben an den Schwager oder weitere mögliche Ungereimtheiten im Zusammenhang mit Thalers Amtsführung zügig voranzutreiben.
Was kommt noch? Was muss noch geschehen, dass dieser wegen Untreue vorbestrafte Bürgermeister endlich sein Amtszimmer räumt?
Torsten Wende
Sehr geehrter Herr Wende,
dass die Bayrische Staatsanwaltschaft bei Handlungen wie Vergaberechtsverstößen im Zusammenhang mit den Auftragsvergaben an die Verwandschaft, deren Beschäftigung oder weitere mögliche Ungereimtheiten im Zusammenhang mit einer Amtsführung die Ermittlungen nicht zügig vorantreibt, ist wohl der Tatsache geschuldet, dass sowas im bayrischem Politikgeschäft eher unter Brauchtumspflege eingeordnet wird.