Sehr geehrter Herr Wende,
dass die Bayrische Staatsanwaltschaft bei Handlungen wie Vergaberechtsverstößen im Zusammenhang mit den Auftragsvergaben an die Verwandschaft, deren Beschäftigung oder weitere mögliche Ungereimtheiten im Zusammenhang mit einer Amtsführung die Ermittlungen nicht zügig vorantreibt, ist wohl der Tatsache geschuldet, dass sowas im bayrischem Politikgeschäft eher unter Brauchtumspflege eingeordnet wird.
Karl Richter