Auf ultimative Forderung der Gemeinde wurde der Artikel „Vorzimmer verwaist“ von der echinger-zeitung.de entfernt. Darin war berichtet worden, dass die Assistentin des Bürgermeisters fristlos gekündigt worden sei.
Dies erzeuge „eine sogenannte Prangerwirkung oder Stigmatisierung zulasten der Frau“, heißt es in der Aufforderung der Gemeinde: „Ihr Ansehen wird dadurch beeinträchtigt. Damit ist der Artikel dazu geeignet, den Ruf der Frau zu schädigen.“
Außerdem legt die Gemeinde Wert auf die Feststellung, dass das Vorzimmer des Bürgermeisters nicht verwaist sei: „Das Vorzimmer des Bürgermeisters existiert weiterhin.“
Es ist schon bemerkenswert, dass die höchstwahrscheinlich von Herrn Thaler fristlos gekündigte Vorzimmerdame jetzt den fürsorglichen Schutz ihres ehemaligen Vorgesetzten erfährt, indem dieser Herrn Bachhuber dazu veranlasst (genötigt?) hat, den Bericht über die Kündigung hier wieder zu löschen.
Sollte die gekündigte Vorzimmerdame keine Straftat oder massive Verfehlungen im Dienst begangen haben, kann ich ihr nur empfehlen, binnen 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht München (Winzererstraße) einzureichen.
Parallel dazu sehe ich unseren Gemeinderat jetzt in der Pflicht, den Kündigungsgrund zu eruieren. Falls dieser im Kündigungsschreiben fehlt, sollte der Gemeinderat Herrn Thaler dazu auffordern, die Kündigung unverzüglich zurückzunehmen (der Gemeinderat ist, neben der Kommunalaufsicht, die Kontrollinstanz über den Bürgermeister und die Verwaltung).
Ob der Dame allerdings dann noch zugemutet werden kann, in unmittelbarer Umgebung von Herrn Thaler zu arbeiten, wage ich zu bezweifeln.
Sehr geehrter Herr Alf,
ihre Aussage „Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendwer das Ansehen ‚der Frau‘ durch die Berichterstattung beeinträchtigt sieht. Ebenso wird in keinster Weise der Ruf geschädigt.“ zeugt von viel Meinung und wenig Ahnung.
Die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist nur möglich, wenn der gekündigten Person etwas Schwerwiegendes zur Last gelegt wird, das eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht, und bedarf der Zustimmung des Personalrates.
Ich glaube nicht, dass, wer auch immer von so einer Kündigung betroffen ist, Interesse daran hat, dass Dritte ohne Auftrag diese Sache öffentlich machen, da dadurch auch ein eventuelles Gerichtsverfahren beeinflusst werden kann.
Vermutungen über offene Geheimnisse sind gerade für die betroffene Mitarbeiterin nicht hilfreich.
Hahahaha… Das ist besser als jede Comedy.
Meine Vermutung ist, dass die Verantwortlichen im Rathaus das Gefühl haben, an den Pranger gestellt und stigmatisiert worden zu sein.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendwer das Ansehen „der Frau“ durch die Berichterstattung beeinträchtigt sieht. Ebenso wird in keinster Weise der Ruf geschädigt.
Jeder, der „die Frau“ nur ein wenig kennt und um ihre aufopferungsvolle und tolle Arbeit für die Gemeinde weiß, wird nicht die von der Gemeinde unterstellten Schlüsse ziehen. Alle anderen werden sich vielleicht wundern, aber nachdem davon gesprochen wurde, dass es ein „offenes Gehemnis“ sei, dass das Verhältnis (sinngemäß) „nicht besonders gut war“, werden sie es eher nicht „der Frau“ anlasten.
Auch hier bleibt es weiter spannend…