Lesermail zum Artikel „Vorzimmer nicht verwaist“

Sehr geehrter Herr Alf,

ihre Aussage „Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendwer das Ansehen ‚der Frau‘ durch die Berichterstattung beeinträchtigt sieht. Ebenso wird in keinster Weise der Ruf geschädigt.“ zeugt von viel Meinung und wenig Ahnung.

Die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist nur möglich, wenn der gekündigten Person etwas Schwerwiegendes zur Last gelegt wird, das eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht, und bedarf der Zustimmung des Personalrates.

Ich glaube nicht, dass, wer auch immer von so einer Kündigung betroffen ist, Interesse daran hat, dass Dritte ohne Auftrag diese Sache öffentlich machen, da dadurch auch ein eventuelles Gerichtsverfahren beeinflusst werden kann.

Vermutungen über offene Geheimnisse sind gerade für die betroffene Mitarbeiterin nicht hilfreich.

Karl Richter

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