Lesermail zum Artikel „Vorzimmer nicht verwaist“

Es ist schon bemerkenswert, dass die höchstwahrscheinlich von Herrn Thaler fristlos gekündigte Vorzimmerdame jetzt den fürsorglichen Schutz ihres ehemaligen Vorgesetzten erfährt, indem dieser Herrn Bachhuber dazu veranlasst (genötigt?) hat, den Bericht über die Kündigung hier wieder zu löschen.

Sollte die gekündigte Vorzimmerdame keine Straftat oder massive Verfehlungen im Dienst begangen haben, kann ich ihr nur empfehlen, binnen 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht München (Winzererstraße) einzureichen.

Parallel dazu sehe ich unseren Gemeinderat jetzt in der Pflicht, den Kündigungsgrund zu eruieren. Falls dieser im Kündigungsschreiben fehlt, sollte der Gemeinderat Herrn Thaler dazu auffordern, die Kündigung unverzüglich zurückzunehmen (der Gemeinderat ist, neben der Kommunalaufsicht, die Kontrollinstanz über den Bürgermeister und die Verwaltung).

Ob der Dame allerdings dann noch zugemutet werden kann, in unmittelbarer Umgebung von Herrn Thaler zu arbeiten, wage ich zu bezweifeln.

Guido Langenstück

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