Sehr geehrter Herr Alf,
die bisherigen Gebäude im Industriegebiet sind noch nicht so hoch und werden auch je nach Blickwinkel überwiegend durch den Schallschutzwall an der Autobahn verdeckt (Perspektive aus Eching über die Autobahn).
Die Frage in diesem Zusammenhang wäre, wie sehr ein so hoher Baukörper sich auf die Ortssilhouette auswirken würde? Und ob man aus diesem Kontext heraus eine so hohe Bebauung zulassen möchte?
Ein solches Gebäude konnte dann quasi „ortsprägend“ werden. Daher die Frage nach der Höhe bzw. den Blickwinkeln im Gremium.
Ich hoffe, geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Christoph Gürtner, Gemeinderat (FW)
Lieber Herr Gürtner,
vielen Dank für die Ausführung. Das ergibt für mich nun noch immer keinen Sinn.
Gestern bin ich von der A92 von Uschl. kommend auf die A9 aufgefahren und habe Ikea nicht wirklich sehen können. Was gut zu sehen ist, ist Audi.
Wie kann ein Gebäude, das außerhalb des eigentlichen Ortes steht, das im Gewerbegebiet steht, ortsprägend sein? Definiert sich Eching über das Gewerbegebiet? Heißt das z. B., dass die Flüchtlinge doch in der Ortsmitte untergebracht sind und nicht auf den letzten paar Metern vor der Nachbargemeinde?
Ikea konnte schon sehr lange von sehr weit gesehen werden, mindestens seit 23 Jahren, aber es hat doch nicht im Geringsten eine Prägung vom Ortsbild bedeutet. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wer auf solch eine Idee kommt.
Wir sprechen hier von fünf Metern. Es würde doch wirklich interessant, wenn wir von einer Höhe sprächen, bei der Ikea gut vom Ort aus zu sehen wäre.
Trotzdem, vielen Dank nochmals für Ihr Bemühen.
Herzlichst
Thomas Alf
Sehr geehrter Herr Gürtner,
ich finde es gut, wenn das Gremium solche Abwägungen vornimmt. Allerdings frage ich mich, was das gleiche Gremium dazu bewogen hat, mit Beschluss vom 03.12.2024 dem Bauvorhaben Egerländerstr. 3, Flur-Nr. 1026, in dieser Form zuzustimmen.
Auf einem Grundstück mit ehemals einem Einfamilienhaus wird jetzt ein Komplex mit 21 Wohneinheiten – eine Dreizimmer-, zwei Zweizimmer- und 18 Einzimmerwohnungen – und 17 Tiefgaragen (TG)-Stellplätzen errichtet. Die Zufahrt wurde von der Egerländerstraße in die Donauschwabenstraße, eine verkehrsberuhigte Spielstraße ohne Gehsteig, verlegt. Der Neigungswinkel der Tiefgaragenrampe von 19 %, zugelassen sind maximal 15 %, den das Gremium auch beanstandet hat, wurde aber vom Landratsamt genehmigt. Etwas, das z.B. in Denklingen abgelehnt wurde; siehe Artikel unter Lokales im Merkur.
Die Verkehrs- und Parksituation in der Egerländer- und Donauschwabenstraße wird sicher spannend werden, war sie doch jetzt schon angespannt.
Übrigens wurde ein vergleichbares Bauobjekt in Moosburg, ebenfalls 21 Wohneinheiten, von den Räten mit 8:3 abgelehnt; Freisinger Tagblatt vom 18.01.2025.